Wer Erasmus erlebt, wird Europa begreifen

Das neue Schuljahr hat für viele SchülerInnen und StudentInnen aus Österreich in einem anderen Land begonnen. Damit werden sie im 30. Jubiläumsjahr von Erasmus Teil der bisher 9 Millionen Menschen die in einem der 33 teilnehmenden europäischen Länder und einigen Drittstaaten lernen und leben. Für einige ist es die erste Auslandsreise und für viele die erste ohne Eltern. Während SchülerInnen maximal zwei Monate in andere Schulsysteme schnuppern können, verbringen StudentInnen bis zu einem Jahr im Ausland.
Nur für Privilegierte?
„Als Universitätslehrender habe ich selbst häufig erlebt, wie bereichernd Erasmus wirkt. Die Debatten werden durch die vielen verschiedenen Perspektiven facettenreicher und intensiver. Studierende wie auch Lehrende profitieren von diesem Austausch gleichermaßen. Umso wichtiger ist es, dass es uns SozialdemokratInnen gelungen ist, mit Erasmus+ all das auch für Lehrlinge, ArbeitnehmerInnen und SeniorInnen zu ermöglichen. Allerdings müssen wir noch viel tun, um Erasmus unter Nicht-Studierenden bekannter zu machen“, sagt EU-Abgeordneter Josef Weidenholzer. 40 Prozent mehr Budget hat es für den Ausbau zu Erasmus+ in den vergangenen drei Jahren gegeben.
Erasmus zählt zu den größten Erfolgsgeschichten der EU. Mehr als 700.000 Menschen nehmen jedes Jahr teil, davon 240.000 ÖsterreicherInnen. Das sind beeindruckende Zahlen. Dennoch ist die Teilnahme meist nur privilegierten Menschen möglich. Etwa fünf Prozent der jungen EU-Bürger konnten bisher von dem Programm profitieren. Deshalb setzt sich die Sozialdemokratische Fraktion im Europäischen Parlament dafür ein das Erasmus Programm nach 2020 deutlich auszuweiten. Um mehr und diversere Gruppen zu erreichen. Dafür muss das Budget erhöht und strategischer eingesetzt werden. „Meine Vision ist, dass alle unter 27-Jährigen wenigstens die Chance haben einmal an diesem Auslands-Programm teilzunehmen“, sagt Josef Weidenholzer.
Studenten-Austausch trotz Brexit
Eines der beliebtesten Gastländer ist Großbritannien, zum einen wegen der englischen Sprache zum anderen, weil es einige der renommiertesten Universitäten Europas beheimatet. Es ist wichtig auch nach dem Brexit die Mobilität von SchülerInnen und LehrerInnen zischen der Union und Großbritannien zu erhalten. Erasmus ist weit mehr als ein sehr erfolgreiches Programm für Bildungsaustausch in Europa. Es ist die beste Medizin gegen Ignoranz. Diejenigen, die an Erasmus teilnehmen, haben Freundschaften über Grenzen hinweg geschlossen und können die Lügen der RechtsdemagogInnen durchschauen, weil sie selbst erlebt haben, dass Europas Länder und ihre BewohnerInnen ganz anders sind, als es die Zerrbilder in den Fake News vermitteln. Jeder Teilnehmer von Erasmus ist ein Botschafter für das gemeinsame Europa und ein Beitrag, um Europa zusammenwachsen zu lassen. „Wir alle müssen uns anstrengen, nicht immer nur das Negative zu transportieren, sondern auf die großen Chancen Europas hinzuweisen“, so Weidenholzer.
Klischees widersprechen
Erasmus ist eine Chance für jeden, Europa persönlich zu erleben. Es ermöglicht uns Wanderjahre, belebt die alte Tradition des Auf-Die-Walz-Gehens, und so die Welt zu begreifen, neu. Nachdem jeder Erasmusteilnehmer Europa näher zusammenwachsen lässt, sollten wir diese Erfahrung möglichst allen EuropäerInnen ermöglichen. „Ich wünsche mir ein Europa, in dem bei jeder Diskussion, bei der wieder einmal jemand Klischees verbreitet – egal, ob online oder offline – jemand mit dabeisitzt, der oder die sagen kann: Was für ein Unsinn, das habe ich bei meinem Erasmus-Aufenthalt ganz anders erlebt. Dann erst wachsen wir in Europa wirklich zusammen“, meint S&D-Vizepräsident Josef Weidenholzer.

NEU die Erasmus-App

Die neue E+ App hilft den Teilnehmern ihr Auslandjahr zu planen und vor Ort wichtige Infos zu erhalten. Mit anderen Erasmus-Studenten können Fotos, Event-Tipps und Bewertungen des Gastlandes ausgetauscht werden. Außerdem gibt es einen direkten Link zum Online-Sprachkurs OLS, eine Chat-Funktion mit Mentoren und eine Verbindung zum Erasmus-Büro.

 

Facebooks Datentransfer in die USA illegal?

»Mit dem heutigen EuGH-Urteil ist das umstrittene Safe-Harbor-Abkommen außer Kraft. Das ist ein großer Erfolg für den österreichischen Datenschützer Max Schrems und ein wichtiger Tag für den Datenschutz«, freute sich vor wenigen Tagen Joe Weidenholzer, Vizepräsident der SozialdemokratInnen im Europaparlament (S&D). Der Europäische Gerichtshof urteilte am 6.10.2015 im von Schrems initiierten Fall gegen Facebook und die gängige Praxis des Social-Media-Giganten persönliche Daten von EU-BürgerInnen in die USA zu transferieren. Im Spruch des Gerichtes mit Sitz in Luxemburg liest sich das so:

»Dieses Urteil hat zur Folge, dass die irische Datenschutzbehörde die Beschwerde von Herrn Schrems mit aller gebotenen Sorgfalt prüfen und am Ende ihrer Untersuchung entscheiden muss, ob nach der Richtlinie die Übermittlung der Daten der europäischen Nutzer von Facebook in die Vereinigten Staaten auszusetzen ist, weil dieses Land kein angemessenes Schutzniveau für personenbezogene Daten bietet.« (vgl. Presseaussendung EuGH)

arbeitundtechnik.gpa-djp.at

Joe Weidenholzer setzt sich seit Jahren für Datenschutz ein, hier mit Evelyn Regner bei einer Podiumsdiskussion 2012 (Foto: arbeitundtechnik.gpa-djp.at)

Der Schutz unserer Daten ist im EU-Primärrecht verankert. Dass dieses Grundrecht durch Safe Harbor verletzt wird, hat nun der EuGH bestätigt. US-amerikanische Unternehmen haben demnach nicht das Recht willkürlich mit unseren persönlichen Daten zu verfahren. Hier wird nun eine Änderung der Datentransfer-Bestimmungen zwischen EU und den USA fällig. Die laufenden Verhandlungen über ein neues Datenschutzpaket der Europäischen Union sind damit brandaktuell, zu denen Joe Weidenholzer erst vor wenigen Tagen eine Podiumdiskussion im EU-Parlament veranstaltet hat. Mit dabei VertreterInnen von Kommission, Parlament, einer Bürgerinitiative und – Max Schrems als Moderator.

»Die Grundrechtecharta hat über allem zu stehen. Das nun ausgehebelte Abkommen hat nur Unternehmen gedient, aber nicht den BürgerInnen. Es war ein schwaches und extrem unsicheres Konstrukt«, so Weidenholzer weiter, der als Mitglied im EU-Parlamentsausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres seit Jahren Datenschutz ganz oben auf seiner Agenda hat.

Bis dato können in der EU tätige Unternehmen wie Facebook oder Google »dank« Safe Harbor personenbezogenen Daten von EU-BürgerInnen in die USA übermitteln. Der NSA-Skandal brachte ans Licht, wie sich etwa der US-Geheimdienst bereits in der Vergangenheit unmittelbar Zugang zu diesen Daten verschaffte. Nun ist die EU auch durch ihren Gerichtshof aufgefordert neue und sicherere Regeln für den Datenaustausch mit den USA zu entwickeln.

Joe Weidenholzer hält Sie und dich dazu via Facebook und Twitter informiert!

Wichtige Wahlinfos für EU BürgerInnen in Österreich

„Am 25 Mai wird ein neues EU Parlament gewählt. Alle Bürger und Bürgerinnen aus den anderen EU Staaten sind in Österreich wahlberechtigt. Dazu muss man sich bis 11.März in das Wählerverzeichnis eintragen lassen – darum bitte ich sie. Denn jede Stimme ist wichtig, schließlich entscheiden wir bei dieser Wahl über die Zukunft Europas. Nutzen sie die Möglichkeit und lassen sie sich bis zum 11. März in das Wählerverzeichnis eintragen.“

Europaabgeordneter Prof. Josef Weidenholzer

 
Auf europäischer Ebene mitbestimmen? Geht ganz einfach!
Bei der Wahl zum europäischen Parlament haben alle BürgerInnen der EU die Möglichkeit den Kurs für die nächsten Jahre mitzubestimmen. Es bedarf nicht der österreichischen StaatsbürgerInnenschaft um in Österreich wählen zu können. Dazu muss man sich bis spätestens  11. März ins lokale Wählerverzeichnis eintragen lassen.
Voraussetzungen:

  • Staatsbürgerschaft in einem EU-Mitgliedsland
  • Hauptwohnsitz in einer österreichischen Gemeinde
  • Kein Ausschluss von der Wahl im Herkunftsland

Um wählen zu können, folgendes zur jeweiligen Gemeinde oder zum Magistrat mitnehmen:

  • Amtlicher Lichtbildausweis (Reisepass, FührerInnenschein)
  • Meldebestätigung – kann man sich bei der Behörde ausstellen lassen
  • Nachweis der Staatsangehörigkeit (Reisepass)
  • Im Idealfall: ausgefülltes Formular zur Aufnahme ins Melderegister mitnehmen

Die Formulare zur Wählerregistrierung finden sie auch unter: www.weidenholzer.eu/rl15/….
ACHTUNG: Frist ist der 11. März!
Hier ist das Formular zum Download:Antrag_Waehlerevidenz_EU_blau
Link zur offiziellen Seite: BMI (mit Übersetzungshilfe)
Link mit nützlichen Tipps: Help

Josef Weidenholzer über die Europäische Ermittlungsanordnung

Bei der europäischen Ermittlungsanordnung handelt es sich um eine Initiative von sieben Mitgliedstaaten, darunter auch Österreich. Ermittlungen sollen damit schneller und unbürokratischer über Nationalstaaten hinweg erfolgen. Durch die Ermittlungsanordnung wird die Beweiserhebung in Strafsachen deutlich vereinfacht. Künftig kann die Justiz eines EU-Mitgliedsstaates Zeugenbefragungen oder Hausdurchsuchungen in anderen EU-Mitgliedstaaten veranlassen.

 Bild von http://eu2013.ie/de/

Josef Weidenholzer über das lebensrettende System eCall

„eCall“ ist die Kurzform für „emergency call“ und bezeichnet ein automatisches Notrufsystem für Fahrzeuge. Das System wird entweder manuell durch die Betätigung eines Notrufknopfes ausgelöst oder, im Falle eines Unfalles, automatisch über einen Sensor, beispielsweise wenn der Airbag des Fahrzeuges ausgelöst wird. Der Vorteil liegt darin, dass eine Notrufzentrale alarmiert wird, selbst wenn die Fahrzeuginsassen bei einem Unfall selbst nicht in der Lage sind Hilfe zu holen. Vor allem in ländlichen und abgelegenen Gebieten kann dadurch eine schnelle Hilfe garantiert werden.

Bild von https://www.ukimediaevents.com/

Ein historischer Tag für Privatsphäre in Europa

Heute war ein wahrlich historischer Tag für die Privatsphäre in Europa. In den vergangenen Monate hat der Innenausschuss des EU-Parlaments einen umfangreichen Bericht zur Überwachungsaffäre erarbeitet und heute darüber abgestimmt. Aus den insgesamt 521 Abänderungsanträgen zum Bericht ist es nun gelungen, 74 Kompromisse zu formulieren. Der Bericht wurde mit 33 Stimmen, 7 Gegenstimmen und 17 Enthaltungen angenommen.
Der Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres spricht sich mit diesem Bericht klar gegen Massenüberwachung und für die (Wieder)Herstellung von Datenschutz als Grund- und Menschenrecht aus. Konkret fordert der Bericht, neben einer schnellstmöglichen Umsetzung des Datenschutzpaketes, auch eine Suspendierung des Safe-Harbour-Abkommens. Auch die IT-Unabhängigkeit der Europäischen Union soll gestärkt werden, um die bestehende Abhängigkeit von den USA in Zukunft zu verhindern und einen starken europäischen Datenschutz Standard zu haben. Gleichzeitig müssen die Verhandlungen über  ein Rahmenabkommen mit den USA zum Schutz der Daten verstärkt werden.
Auch in Bezug auf stärkeren Schutz für Whistleblower in Europa konnte sich Joe Weidenholzer mit seinen Anträgen durchsetzen. Der Bericht fordert die Mitgliedsstaaten zu Untersuchungen auf, wie Whistleblowern Schutz vor strafrechtlicher Verfolgung gewährt werden kann. Das ist ein wichtiges Signal der Union gegenüber den USA, dass die Wahrheit zu sagen nicht als Verbrechen gilt, sondern  Schutz verdient. Aufdecker müssen endlich Rechte zugestanden werden, denn nur wenn wir Informanten Sicherheit gewähren, können solche Skandale wie der NSA Überwachung ans Tageslicht kommen.
Die Sozialdemokraten im Europaparlament haben mit ihrer Arbeiten im Innenausschuss klar gemacht, auf welcher Seite sie stehen.  Nämlich auf der Seite der Menschen, der Bürgerrechte und des Datenschutzes!
Alle Detail zu den Kompromissen können hier nachgelesen werden: Kompromisse zum NSA Bericht

Wortmeldung zur Konzessionsrichtlinie

Im Dezember 2011 legte die Kommission ihren Vorschlag einer umfassenden Reform des Öffentlichen Auftragswesens auf europäischer Ebene vor. Darunter befand sich die Richtlinie zur Konzessionsvergabe, welche zukünftig auch Vergaben von Dienstleistungskonzessionen regeln soll. An der Konzessionsrichtlinie wurden in der Öffentlichkeit zwei Hauptkritikpunkte laut: Einerseits wurde der Kommissionsvorschlag als zu komplex kritisiert, andererseits gab es die Befürchtung, dass die Richtlinie Gemeinden und Städte dazu drängen könnte, Leistungen im Wassersektor vermehrt an private Unternehmen zu vergeben.

Das Vergabepaket hat uns lange und intensiv beschäftigt. Das Endergebnis kann sich sehen lassen. Als Sozialdemokraten dürfen wir uns freuen die Festschreibung verpflichtender sozial-, arbeits-, und umweltrechtlicher Kriterien bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen und Konzessionen, durchgesetzt zu haben. Dadurch wird sichergestellt, dass die öffentliche Auftragsvergabe strategisch für die Förderung sozial verantwortlicher Unternehmen genutzt wird. Gleichzeitig ist es ein wichtiger Schritt im Kampf gegen Lohn- und Sozialdumping.
In der besonders heftig diskutierten Konzessionsrichtlinie konnten die Grundsätze der Selbstverwaltung und der Gestaltungfreiheit verankert werden. Somit wird sichergestellt, dass die Leistungen der Daseinsvorsorge auch in öffentlicher Hand bleiben. Viel wird allerdings von der Umsetzung der Richtlinie in den einzelnen Mitgliedsstaaten abhängen.
Als einen ganz besonderen Erfolg sehe ich, dass der äußerst sensible Bereich der Wasserver- und entsorgung   bis auf weiteres aus dem Anwendungsbereich der Richtlinie ausgenommen wird. Dies ist im Besonderem der europäischen Bürgerinitiative right2water zu verdanken. Vor allem sehe ich darin den Beweis, dass die demokratischen Verfahren auf europäischer Ebene immer besser funktionieren.

Vorratsdatenspeicherung nicht grundrechtskonform

Am Donnerstag hat der Generalanwalt des EuGH in seinen Schlussanträgen verkündet, dass die derzeitig gültige Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung aus dem Jahr 2006 nicht grundrechtskonform ist. Das Ö1 Mittagsjournal hat dazu EU-Datenschutzexperten Josef Weidenholzer nach seiner Einschätzung gefragt. Hier gibt es die Tondatei zum Nachhören und das Gespräch als Text.
Ö1 Mittagsjournal: EU-Gutachter hält Vorratsdatenspeicherung für rechtswidrig => Hier nachzuhören: Vorratsdatenspeicherung Ö1 12.12.2013
Arnim-Ellissen Hubert (ORF)
Die Speicherung von Kommunikationsdaten auf Vorrat, also ohne jeden konkreten Verdacht, ist grundrechtswidrig. Zu diesem Schluss kommt der zuständige Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofes. Geklagt hatten unter anderem, mehr al 11 000 österreichische Bürger und die Kärntner Landesregierung. Das Urteil des EuGH dürfte zwar erst in einigen Monaten fallen, in den meisten Fällen aber folgen die Richter den Vorschlägen des Generalanwalts. Aus Brüssel berichtet Ernst Kernmayer:
Kernmayer Ernst (ORF)
Jeder Anruf vom Handy, jedes SMS, jede Email – gespeichert vom Telekomunternehmen ihre Vertrauens, bis zu 2 Jahre lang. Nicht der Inhalt, aber die Verbindungsdaten, wer mit wem kommuniziert ist so jederzeit nachvollziehbar und kann von der Polizei abgefragt werden. Der zuständige Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs hält das für unvereinbar mit der Grundrechtscharta der Europäischen Union. Die Datenspeicherung ohne konkreten Verdacht sei unverhältnismäßig und würde die eigentlichen Ziele der Bekämpfung schwerer Verbrechen kaum erfüllen, heißt es im Gutachten des Generalanwalts. Der Datenschutzexperte des Europaparlaments, der SPÖ-Abgeordnete Josef Weidenholzer pflichtet bei.
Weidenholzer Josef (SPÖ)
Das große Problem ist ja, dass das unverhältnismäßig ist. Dass das nicht anlassbezogen geschieht und dass es eigentlich auch nicht mehr dem tatsächlichen Zweck dient, dass ich Terrorismus und schwere Verbrechen bekämpfe.
Kernmayer Ernst (ORF)
Die Vorratsdatenspeicherung wurde von der EU als Reaktion auf die Terroranschläge in Madrid und London 2004 und 2006 erlassen. Längst hat die EU-Kommission angekündigt, die Regeln zu überarbeiten. Konkrete Vorschläge hat sie bisher aber nicht vorgelegt. Österreich hat die Vorratsdatenspeicherung erst 2012 übernommen und ist vom Europäischen Gerichtshof sogar wegen Säumigkeit verurteilt worden. Jetzt könnte es beim EuGH aber in die andere Richtung gehen. Das Urteil wird zwar erst in einigen Monaten erwartet, die Richter folgen allerdings meistens den Vorschlägen des Generalanwalts. Der plädiert im heutigen Befund allerdings nicht für sofortige Aufhebung der Vorratsdatenspeicherung, sondern schlägt vor, den Gesetzgebern Zeit zur Reparatur ein zur räumen.

Live-Chat zu sozialen Rechten in der EU

Beim gestrigen Live-Chat zum Thema „Soziale Rechte in der EU“ im Rahmen des Binnenmarkt Monats auf www.yourideasforeurope.eu, ging es vor allem um eines: Wie kann die öffentliche Daseinsvorsorge gesichert werden? Sieben interessante Fragen wurden gestellt, darunter auch eine zur Privatisierung des Wassers via Konzessionsrichtlinie, die durch die erste Europäische Bürgerinitiative right2water.eu verhindert werden konnte. Hier die restlichen Fragen und Antworten:

Dem Ladekabel-Chaos sein Ende

Im letzten Jahrzehnt ist die Entwicklung an mobilen Geräten wie Smartphones und Tablets geradezu explodiert. Mit dieser rasanten Entwicklung kam auch ein großes Problem: die Anzahl von verschiedensten Ladegeräten wuchs exponentiell und wurde über die Jahre hinweg zu einer wahren Umweltbelastung. Bei weit über 100 Millionen verkaufter Smartphones im Jahr kommt da schon einiges zusammen. Daher initiierte die EU im  Jahr 2009 auch den ersten Vorstoß, Ladegeräte zu standardisieren um damit anfallenden Elektroschrott einzudämmen. In Folge entschlossen sich namhafte Hersteller wie Samsung, Sony Ericsson und Nokia auf freiwilliger Basis bis Ende 2012 diese standardisierten Ladegeräte zu verwenden und halfen damit Konsumentinnen und Konsumenten sowie der Umwelt.
Doch mit Ende 2012 sprachen sich die Firmen gegen eine Verlängerung dieser Regelung aus – das Geschäft mit Adaptern scheint zu florieren. Doch das soll nicht so bleiben – mit der heutigen Abstimmung im Binnenmarktausschuss des EU-Parlaments zur Änderung der Rechtsvorschriften für Funkanlagen forderten die Europaabgeordneten nun die endgültige Beendigung des Ladekabel-Chaos`. Ladegeräte verschwinden zumeist in Schubladen oder landen im Müllcontainer, daher könnten mit der Umsetzung dieser Forderung auch Entsorgungskosten signifikant verringert werden.
CREDITS: Das im Artikel verwendete Bild stammt von rakuten.de.