Bei der europäischen Ermittlungsanordnung handelt es sich um eine Initiative von sieben Mitgliedstaaten, darunter auch Österreich. Ermittlungen sollen damit schneller und unbürokratischer über Nationalstaaten hinweg erfolgen. Durch die Ermittlungsanordnung wird die Beweiserhebung in Strafsachen deutlich vereinfacht. Künftig kann die Justiz eines EU-Mitgliedsstaates Zeugenbefragungen oder Hausdurchsuchungen in anderen EU-Mitgliedstaaten veranlassen.

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