Weidenholzer: "Lostag für den Datenschutz"

Utl.: SPÖ-Europaabgeordneter zur Abstimmung des Datenschutz-Pakets: „Sozialdemokraten konnten wichtige Verbesserungen erreichen – Datenschutz ist ein unantastbares und fundamentales Grundrecht“
Wien (OTS/SK) – Anlässlich der morgen, Montag, stattfindenden Abstimmung zur Datenschutzverordnung im Innenausschuss des Europäischen Parlaments betont SPÖ-Europaabgeordneter und Mitglied im Innenausschuss Josef Weidenholzer: „Mit der Verabschiedung des Datenschutzpaketes haben wir die Gelegenheit, europaweite und weltweite Standards zum Schutz der persönlichen Daten von BürgerInnen zu setzen und den Bereich endlich vernünftig und einheitlich zu regulieren. Es ist an der Zeit, dass sich die Unternehmen auf neue und strengere Regeln einstellen.“
Die Datenschutzverordnung wird die derzeit geltende EU-Datenschutz-Richtlinie aus dem Jahre 1995 ersetzen und die nationalen Datenschutzgesetze vereinheitlichen. Das Datum der Abstimmung im Innenausschuss wurde zuvor dreimal vertagt. „Mit der Datenschutzreform müssen wir erreichen, dass den BürgerInnen die Kontrolle über ihre persönlichen Daten zurückzugeben wird und die einmalige Gelegenheit nützen, Unternehmen, die viel Geld mit unseren Daten machen, endlich klaren Regeln zu unterwerfen. Auch die Erfahrungen aus den PRISM-Skandal haben gezeigt, wie wichtig ein starker Datenschutz ist“, erklärt Weidenholzer.
Zu den vorliegenden Kompromissen, über die morgen abgestimmt wird, meint Josef Weidenholzer: „Im EU-Parlament konnten sich die Industrie-Lobbyisten nicht durchsetzen. Die Parlamentsposition stärkt eindeutig die Rechte des Individuums zum Schutz der persönlichen Daten und stellt die Interessen der Bürgerinnen und Bürger in den Vordergrund.“ Datenverarbeitung soll in Zukunft nur noch bei eindeutiger Einwilligung erlaubt sein und BürgerInnen erhalten per Verordnung das Recht auf Information, Berichtigung und Löschung ihrer Daten. Unternehmen werden verpflichtet, strengere und standardisierte Datenschutzbestimmungen einzuhalten und diese klar und eindeutig auszuweisen.
„Wir konnten uns auch bei den Strafen eindeutig durchsetzen. Waren im Kommissionsentwurf nur zwei Prozent des Jahresumsatzes oder eine Million Euro Geldstrafe als Höchststrafe vorgesehen, so fordert die Vorlage des Innenausschuss Geldstrafen bis zu fünf Prozent und 100 Millionen Euro für Unternehmen“, freut sich der SPÖ-Europaabgeordnete. Auch die von Josef Weidenholzer eingebrachte Forderung, dass in der Frage, ob die absolute Geldstrafe oder der Prozentsatz verrechnet werde, immer die höhere Strafe gelte, konnte in den Verhandlungen durchgesetzt werden. „Wir haben damit ein wichtiges Schlupfloch geschlossen und dafür gesorgt, dass Unternehmen, die die Bestimmungen der Verordnung grob verletzen, empfindliche Geldstrafen drohen“, ist Weidenholzer überzeugt
Die Ausschusssitzung, in der die Abstimmung fallen wird, findet morgen, Montag, zwischen 18:30 und 22:30 im Innenausschuss des Europäischen Parlaments statt und kann im Webstream des Europäischen Parlaments unter http://www.europarl.europa.eu/ep-live/de/committees/video?event=20131 021-1830-COMMITTEE-LIBE mitverfolgt werden.

Datenschutz-Abstimmung: "Ein entscheidender Tag"

Anlässlich der am Montag, 21. Oktober 2013 im Innenausschuss des Europäischen Parlaments stattfindenden Abstimmung zur Datenschutzverordnung betont der SPÖ Abgeordnete Josef Weidenholzer die Wichtigkeit des Paketes: Bei der heutigen Abstimmung handelt sich um einen Meilenstein. Wir haben heute die Gelegenheit, europaweite und weltweite Standards zum Schutz der persönlichen Daten von BürgerInnen zu setzen und den Bereich endlich vernünftige und einheitliche zu regulieren. Es ist an der Zeit, dass sich die Unternehmen auf neue und strengere Regeln einstellen“, so Josef Weidenholzer. Die Verordnung wird die derzeit geltende EU-Datenschutz-Richtlinie aus dem Jahre 1995 ersetzen und die nationalen Datenschutzgesetze vereinheitlichen, das Datum der Abstimmung im Innenausschuss wurde zuvor dreimal vertagt. „Mit der Datenschutzreform müssen wir erreichen, den BürgerInnen die Kontrolle über ihre persönlichen Daten zurückzugeben und die einmalige Gelegenheit nützen, Unternehmen, die viel Geld mit unseren Daten machen endlich klaren Regeln zu unterwerfen. Auch die Erfahrungen aus den PRISM Skandal haben gezeigt, wie wichtig eine Regulierung des Bereiches ist“.

Innenausschuss stimmt über Datenschutz-Paket ab: „Sozialdemokraten konnten wichtige Verbesserungen erreichen – Datenschutz unantastbares und fundamentales Grundrecht „

 „Im EU-Parlament konnten sich die Industrie-Lobbyisten nicht durchsetzen. Die Parlamentsposition stärkt eindeutig die Rechte des Individuums zum Schutz ihrer persönlichen Daten und stellt die Interessen der Bürgerinnen und Bürger in den Vordergrund.“, meint Josef Weidenholzer zu den vorliegenden Kompromissen, in denen sich auch viele seiner Abänderungsanträge und Forderungen widerspiegeln. Datenverarbeitung soll in Zukunft nur noch bei eindeutiger Einwilligung erlaubt sein und BürgerInnen erhalten per Verordnung das Recht auf Information, Berichtigung und Löschung ihrer Daten. Unternehmen werden verpflichtet, strengere und standardisierte Datenschutzbestimmungen einzuhalten und diese klar und eindeutig auszuweisen. „Auch die Verpflichtung zu Berücksichtigung von Datenschutz-Aspekten schon bei der Herstellung und Konzeption von digitalen Produkten wie zum Beispiel Smartphones konnte erreicht werden.“ – so Josef Weidenholzer. Nicht durchgesetzt haben sich die Abgeordneten von konservativer und ÖVP Seite mit ihren Abänderungsanträgen zur Abschwächung der expliziten Einwilligung und zur Ausweitung der gesetzlichen Grundlagen zur Datenverarbeitung und -speicherung bei Unternehmen. „Auch war es uns wichtig eine möglichst umfassende Definition von personenbezogenen Daten zu erreichen und klar zu stellen, dass auch pseudonymisierte Daten personenbezogene Daten darstellen und geschützt werden müssen.“

Hohe Geldstrafen für Unternehmen bei Datenschutzverletzungen

„Wir Sozialdemokraten konnten uns auch bei den Strafen eindeutig durchsetzen. Waren im Kommissionsentwurf nur zwei Prozent des Jahresumsatzes oder 1000000 Euro Geldstrafe als Höchststrafe vorgesehen, so fordert die Vorlage des Innenausschuss Geldstrafen bis zu fünf Prozent und 100 000 000 EUR für Unternehmen“. Auch die von Josef Weidenholzer eingebrachte Forderung, dass in der Frage ob absolute Geldstrafe oder Prozentsatz gilt immer die höher Strafe gilt konnte in den Verhandlungen durchgesetzt werden. „Wir konnten damit ein wichtiges Schlupfloch schließen und dafür sorgen, dass Unternehmen, die die Bestimmungen der Verordnung grob verletzen, empfindliche Geldstrafen drohen“.

Austausch mit Drittstaaten wird strengeren Regeln unterworfen

Was den Austausch von Daten mit Drittstaaten und die Weitergabe von Daten europäischer Bürger an ausländische Behörden anbelangt, konnten wichtige Sicherheitsklauseln wieder eingeführt werden. „Die Weitergabe von Daten durch Unternehmen an Behörden in Drittstaaten wird damit klaren Regeln unterworfen“, so Josef Weidenholzer. So muss jede Weitergabe von Daten durch Unternehmen an Behörden in Drittstaaten durch die Aufsichtsbehörde genehmigt werden und auch die betroffene Person muss informiert werden. Die Kommission muss dem Europäischen Parlament und dem Rat einen Bericht über die Einhaltung der Sicherheitsklauseln beim Austausch von Daten mit Drittstaaten vorlegen. Auch wurde durch die Verordnung festgehalten dass bei unterschiedlichen Regelungen zwischen Europa und Drittstaat klar EU-Recht Vorrang hat.“

Eine zentrale Anlaufstelle für BürgerInnen

Als positiv erachtet Josef Weidenholzer auch, dass mit der Verordnung und dem „One Stop Shop“ eine zentrale Anlaufstelle für BürgerInnen in Datenschutzangelegenheiten geschaffen wird. Verantwortungsstreitigkeiten zwischen den Mitgliedsstaaten werden damit hoffentlich gelöst. Für BürgerInnen bedeutet die Neuregelung, dass sie ihre Beschwerden direkt an die Aufsichtsbehörde in ihrem Mitgliedstaat richten können“, gleichzeitig wird auch die Stellung der nationalen Datenschutzbehörden gestärkt. Auch in Österreich ist es wichtig, dass die nationale Datenschutzbehörde mit den nötigen Muttern ausgestattet wird, den neuen Aufgaben gerecht zu werden“, so Josef Weidenholzer.
Die Abstimmung findet am Montag (21. Oktober 2013) von 18h30 bis 22h00 im Innenausschuss statt und kann per Webstream auf der Seite des Europäischen Parlaments mitverfolgt werden.

Innenausschuss stimmt über Datenschutzreform ab

Kommenden Montag (21. Oktober 2013, ab 18h30) stimmt der Innenausschuss des Europäischen Parlamentes über das Datenschutzpaket ab (Webstream zur Abstimmung). Die Verordnung soll die geltende Datenschutz-Richtlinie aus dem Jahr 1995 ersetzen und die derzeit 28 verschiedenen nationalen Bestimmungen in Europa vereinheitlichen. Das Datenschutzpaket – bestehend aus einer Verordnung und Richtlinie – war über ein Jahr lang Gegenstand intensiver Verhandlungen im Europaparlament. In vielen Bereichen schlägt der  im federführenden Ausschuss für Bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres, welcher am Montag seine Position beschließen wird, Verbesserungen zum Entwurf der Kommission vor. Hier fassen wir die Ergebnisse der Kompromisse zusammen, in welchen sich auch die Abänderungsanträge und Forderungen von Josef Weidenholzer widerspiegeln:

Hier sind alle Kompromisse gesammelt zum Download:

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Was die EU Datenschutz-Verordnung an Verbesserungen bringt:

– Klare Definitionen von personenbezogenen Daten (Artikel 4)
– Datenschutz-Grundsätze bei Datenverarbeitung (Artikel 5)
– Datenverarbeitung nur bei expliziter Zustimmung (Artikel 6)
– Eingrenzung des legitimen Interesses (Artikel 6)
– Voraussetzungen für Zustimmung/ Einwilligung (Artikel 7)
– Verarbeitung von Daten von Kindern nur bei Einwilligung der Eltern (Artikel 8)
– Besondere Schutzvorkehrungen bei der Verarbeitung von sensible Daten (Artikel 9)
– Garantie auf allgemeine Datenschutzrechte des Individuums
– Standardisierte Informationen zu den Datenschutzbestimmungen sind anzugeben (13a)
– Recht auf Datenportabilität (Artikel 15)
– Recht auf Löschung wird gestärkt (Artikel 17)
– Datenschutzfreundliche Voreinstellungen /Privacy by design, technic und default (Artikel 23)
– Benennung und Aufgaben des Datenschutzbeauftragten (Artikel 35-37)
– Austausch mit Drittstaaten nur unter strengen Auflagen (Artikel 40-45)
– Unabhängige Aufsichtsbehörde in den mitgliedsstaaten (Artikel 46)
– Eu weiter Datenschutz Ausschuss (Artikel 64)
– Eine zentrale Datenschutzbehörde als Anlaufstelle (Artikel 74)
– Höhere Strafen bei Datenschutzverletzungen für Unternehmen (Artikel 79)
– Minimumstandards für Datenschutz im Beschäftigungskontext (Artikel 82)

Artikel 4: Breite Definition von personenbezogenen Daten: Alle Daten sind schützenswert

Positiv ist, die Definition von personenbezogenen Daten und eine Definition von pseudonymisierten Daten in die Verordnung eingeführt wurden. Positiv ist auch, dass pseudonymisierten Daten als personenbezogene Daten gelten, da auch sie Rückschlüsse auf die Person ermöglichen (vgl. im österreichischen DSG Definition von direkt und indirekt bezogenen Daten). Auch wurde eine Definition von „Profiling“ eingeführt, womit auch ein wesentliches Schlupfloch geschlossen wurde. Auch die Definition der „Einwilligung“ ist gut, da sie eine eindeutige affirmative Handlung – also eine explizite – Zustimmung beinhaltet. Der Zweck der Datenverarbeitung muss klar ersichtlich sein.

Artikel 5: Grundsätze bei der Datenverarbeitung sind klar festgehalten

Auch der Kompromiss zu Artikel 5 verbessert den Kommissionsentwurf. Jede Datenverarbeitung muss nach dem Grundsatz der Transparenz, Zweckbindung und Datenminimierung erfolgen. Es dürfen nur soviel Daten wie nötig gesammelt werden. In dem Kompromiss heißt es weiters, dass die Daten so verarbeitet werden müssen, dass die betroffene Person ihre Rechte ausüben kann wie sie in dem – vom EP neu hinzugefügten  Artikel 10a (neu) als „Allgemeinen Rechte der Person bei der Datenverarbeitung“ garantiert werden – wie etwa das Recht auf Löschung, Berichtigung, klare und transparente Informationen über die Datenverarbeitung zu erhalten und das Recht, Profiling zu widersprechen.

Artikel 6: Rechtmäßigkeit der Verarbeitung& Legitimes Interesse

Die Verarbeitung von personenbezogenen Daten ist grundsätzlich nur dann erlaubt, wenn die Person ihr explizites Einverständnis dazu gegeben hat. Die betroffene Person muss wissen für was sie die Einwilligung ergibt (Forderung Weidenholzer AM 853) und der Zweck der Datenverarbeitung muss klar ausgewiesen werden.
Auch der Absatz zum berechtigten Interesse (auf englisch: „legitimate interest“) wurde von Parlamentsseite verbessert: Da der Begriff „legitime interest“ von Natur aus sehr wage ist, haben wir versucht, den Zweck zu begrenzen und das legitime Interesse genauer zu definieren (damit es zum Beispiel nicht möglich ist, dass z.b. Bonitätsprüfung oder zum Zwecke von Direkt Marketing als berechtigtes Interesse ausgewiesen werden können, siehe folgenden Artikel von Februar 2013), so hat die EPP Fraktion versucht das legitime Interesse noch auszuweiten. Das Ergebnis der Verhandlungen ist die Begrenzung des „legitimate interest“ um die „reasonable expectations of the data subject“ , eine Formulierung, die besser als jene im ursprünglichen Entwurf ist. Hier geht das österreichische Datenschutzgesetz etwas weiter da sie die Abwägung umdreht: „processing is necessary for the purpose of an overriding legitimate interest pusued by the controller or a third party and is carried out by the reasonable expectations of the data subject based on his or her relationship with the controller “ (siehe auch § 8 Abs. 1 Z 4 DSG 2000). Dass die berechtigten Interessen an den Interessen der Grundrechte der Person zu messen ist stellt eine erhebliche Verbesserung zum Kommissionsentwurf dar.
Kompromiss 6: (f) processing is necessary for the purposes of the legitimate interests pursued by the a controller or in case of disclosure, by the third party to whom the data is disclosed, and which meet the reasonable expectations of the data subject based on his or her relationship with the controller, except where such interests are overridden by the interests or fundamental rights and freedoms of the data subject which require protection of personal data, in particular where the data subject is a child. This shall not apply to processing carried out by public authorities in the performance of their tasks.

Artikel 7: Recht, Einwilligung wieder zurückzuziehen

Gut ist hier die Beifügung, dass die Einwilligung genauso leicht zurückgezogen werden kann wie sie erteilt werden konnte: „It shall be as easy to withdraw consent as to give it. The data subject shall be informed by the controller if withdrawal of consent may result in the termination of the services provided or of the relationship with the controller“. Auch die Forderung von Josef Weidenholzer (AM1003) wonach die Nutzung eines Dienstes nicht von der Einwilligung abhängen darf, wurde mitaufgenommen: „Consent for the processing of additional personal data that are not necessary for the provision of a service should not be a required for using the service“.

Artikel 8: Verarbeitung von Personen bezogenen Daten von Kindern nur bei Einwilligung der Eltern bis im Alter von 13.

Artikel 9: Keine Verarbeitung von sensiblen Daten

Artikel 9 untersagt die Verarbeitung von besonders sensiblen Daten (wie sexuelle orientierung, genetische und biometrische Daten, ..). Die SozialdemokratInnen konnten erreichen, dass auch der Gewerkschaftsengagement miteingebaut wurde: „The processing of personal data, revealing race or ethnic origin, political opinions, religion or philosophical beliefs, sexual orientation or gender identity, trade-union membership and activities, and the processing of genetic or biometric data or data concerning health or sex life, or administrative sanctions, judgments, criminal or suspected offences, convictions, or related security measures shall be prohibited.“

Artikel 11 und Artikel 13a: Transparente und klar standardisierte Datenschutzinformationen

Hier wird festgelegt, dass der Datenverarbeitende Unternehmen  transparente Datenschutzbestimmungen erfüllen muss und diese leicht verständliche kommunizieren müssen – gekoppelt mit Artikel 13a der die standardisierte Informationen vorsieht, eine sehr sinnvolle Verbesserung zum Kommissionsentwurf. Standardisierte Information sind als Ergänzung zur konkreten Information an den Betroffenen gut, allerdings dürfte es die Fälle bei 13a) im Abs. 1a) und b) und c gar nicht geben, weil eine solche Vorgangweise nach dem Grundsatz der Datenminimierung /Artikel 5) unrechtmäßig wäre.

Artikel 12: Verfahren zur Rechteausübung sind zu schaffen

Artikel 12 „Verfahren, damit die Person ihre Rechte ausüben kann“ umfasst die Informationspflicht die Datenverarbeiter gegenüber der betroffenen Person haben. Hinzugefügt werden konnte hier, dass der Person wenn möglich auch ein direkter Zugriff auf seine/ihre Daten eingeräumt werden soll.

Artikel 14,15 und Artikel 16: Benachrichtigungspflicht, Recht auf Berichtigung und Kopie

Benachrichtigungspflicht bei Löschung und Berichtigung (auch zu jenen an denen die Daten weitergegeben wurde) und Stärkung der der Informationspflicht und des Auskunftsrecht (Artikel 14). Artikel 15 umfasst das Recht, eine Kopie der Personen bezogenen Daten zu erhalten sowie die Datenportabilität, worin es heißt: Daten sind in einem portablen Format abzuspeichern. Artikel 16 ist das Recht auf Berichtigung und Ergänzung sowie eine Stellungnahme dazu zu erhalten. Das Recht auf Datenportabilität wie im ursprünglichen Kommissionsentwurf in Artikel 18 enthalten, konnte bedauerlicherweise nicht beibehalten werden.

Artikel 17: Recht auf Löschung (vorher Vergessenwerden)

Jede Person hat das Recht, von dem für die Verarbeitung Verantwortlichen die Löschung seiner personenbezogenen Daten z(und von dritten den Bezug in Form von Links oder Kopien zu verlangen (die einer weitere Verbreitung dieser Daten ermöglichen) zu verlangen.

Artikel 19: Widerspruchsrecht gegen Datenverarbeitung

Jede Person erhält das Recht jederzeit Widerspruch gegen die Verarbeitung seiner/ihrer Daten einzulegen

Artikel 20: Profiling wird eingegrenzt

Profiling (jede Form automatisierter Verarbeitung personenbezogener Daten die dem Zwecke dienen Aspekte zu bewerten und zu analysieren) – basierend auf besonders sensiblen Daten ist verboten. Jede Person hat das Recht Profiling zu widersprechen und die Einwilligung zurückzuziehen.

Artikel 23: Datenschutz durch Design und Datenschutzfreundliche Voreinstellungen

Datenschutz soll schon in die Technologie eingebaut werden (auch die Hersteller sollten verpflichtet werden diesen Grundsatz zu beachten, Forderung Weidenholzer AM 1731 konnte durchgesetzt werden).

Artikel 31: Meldung von Datenschutzverletzungen an die Aufsichtsbehörden

Unternehmen werden verpflichtet Datenschutzverletzungen den Aufsichtsbehörden und der Öffentlichkeit zu melden.

?Artikel 32: Benachrichtigung der betroffenen Person von einer Verletzung des Schutzes ihrer personenbezogenen Daten

Eingeführt wurde auch eine Risikoabschätzung wenn die Datenverarbeitung spezifisches Risiko in sich birgt (wie zum Beispiel bei großen datenansammlungen, Verarbeitung von sensiblen Daten nach Artikel 9, ..)

Artikel 33: Verpflichtung zur Datenschutz-Folgeabschätzung

(sowie LIFECYCLE DATA PROTECTION MANAGEMENT) und bei der Verarbeitung von Daten sind Sicherheitsgarantien zu gewährleisten – mit 33a wurde auch eine Datenschutz Kompatibilitätsprüfung mitaufgenommen.

Artikel 35-37: Benennung und Aufgaben des Datenschutzbeauftragten

Zuvor in der Verordnung gab es eine Verpflichtung zu einen Datenschutzbeauftragten bei 250 Mitarbeitern jetzt heißt es wenn die Datenerhebung und Verarbeitung mehr als 5000 betroffene Personen pro Jahr umfasst und auch wenn die Kernaktivität Datenverarbeitung umfasst.

Austausch mit Drittstaaten nur unter strengen Regeln (Artikel 40-45)

Artikel 40 – Generelle Grundsätze bei Daten-Transfer und Wiederaufnahme des früheren Artikel 42 als Artikel 43a, dass es Unternehmen untersagt, Daten an Behörden aus Drittstaaten weiterzugeben ohne dass diese Übermittlung von der Datenschutzbehörde überprüft wurde. Die Kommission hat sicherzustellen dass EU-Recht Vorrang einzuberäumen ist. Artikel 45 verlangt internationale Kooperationen zum Datenschutz, in Artikel 45 a wird die Kommission aufgefordert dem Parlament und Rat und der Öffentlichkeit regelmässig einen Bericht über die Einhaltung zu Artikel 40-45 vorlegen.
Stärkung der Datenschutzbehörden durch einheitliche Bestimmungen zu Unabhängige Aufsichtsbehörde in den Mitgliedsstaaten (Artikel 46) und Einrichtung eines europäischer Datenschutz Ausschuss (Artikel 64).

Artikel 74: Eine zentrale Datenschutzbehörde: „One Stop Shop“

Die Verarbeitung von personenbezogen Daten durch ein Unternehmen, das in mehreren EU-Ländern ansässig ist, soll in Zukunft nur noch von einer „federführenden Datenschutzbehörde“ überwacht werden, derzeit sind – aufgrund der vielen unterschiedlichen einzelstaatlichen Regelungen viele unterschiedliche Behörden zuständig. Die federführende Behörde eines Unternehmens ist im Allgemeinen die Datenschutzbehörde des Landes, in dem die Hauptniederlassung des Unternehmens liegt. Die Hauptniederlassung wird nach Kriterien, wie zum Beispiel, wo sich die zentrale Verwaltung eines Unternehmens befindet, wo Management-Entscheidungen getroffen werden, etc… bestimmt. Die federführende Behörde eines Bürger/In ist die des jeweiligen Wohnsitzes. Für BürgerInnen bedeutet das, dass sie ihre Beschwerden an die Datenschutzbehörde in ihrem Mitgliedstaat richten können. In der Verordnung heißt es: „Eine betroffene Person, die von einer Entscheidung einer Aufsichtsbehörde betroffen ist, die ihren Sitz in einem anderen Mitgliedstaat hat als dem, in dem die betroffene Person ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat, kann die Aufsichtsbehörde in dem Mitgliedstaat ihres gewöhnlichen Aufenthalts ersuchen, in ihrem Namen gegen die zuständige Aufsichtsbehörde in dem anderen Mitgliedstaat Klage zu erheben.“

Artikel 79: Sanktionen bei Verstöße gegen die Verordnung:

Im ursprünglichen Kommissionsentwurf waren drei Kategorien von Strafen vorgesehen (0,5 Prozent/1 Prozent/2 Prozent des Jahresumsatzes und 1 000 000 euro Geldstrafe), das EU Parlament hat die verwaltungsrechtlichen Sanktionen (die von den Datenschutzbehörden festgelegt werden können) mit fünf Prozent und 100 000 000 EUR mehr als verdoppelt. Die von Josef Weidenholzer eingebrachte Forderung, den Beisatz – was näher ist – hinzuzufügen konnte durchgesetzt werden.
„To anyone who does not comply with the obligations laid down in this Regulation, the supervisory authority shall impose at least one of the following sanctions:
a) a warning in writing in cases of first and non-intentional non-compliance;
b) regular periodic data protection audits;
c) a fine up to 100 000 000 EUR or up to 5% of the annual worldwide turnover in case of an enterprise, whichever is greater.
Beispiel „Lidl“: Der Lebensmittelkonzern Lidl musste im Jahr 2008 wegen der Bespitzelung von MitarbeiterInnen „nur“ 1,5 Millionen Euro Strafe zahlen. Lidl hat einen Jahresumsatz von 30,85 Milliarden Euro. Bei Anwendung des Verordnungsvorschlags müsste das Unternehmen nun 617 Millionen Euro zahlen.

Artikel 82: Datenschutz im Beschäftigungskontext

Artikel 82 legt die Minimumstandards für die Datenverarbeitung im Beschäftigungskontext fest: Die Verarbeitung von Daten von Mitarbeiterdaten ohne dem Wissen der MitarbeiterInnen und Einwilligung ist nicht gestattet. Die heimliche Überwachung von MitarbeiterInnen ist verboten.
 
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Weidenholzer: Illegales Abdrängen im Mittelmeer muss ein Ende haben

Utl.: SPÖ-Europaabgeordneter: Im Sinne einer menschenwürdigen Einwanderungspolitik muss der Rat seine Blockadehaltung aufheben
Wien (OTS/SK) – Gestern, Donnerstag, wurde die Verordnung zur Überwachung der Seeaußengrenzen im zuständigen Innenausschuss des EU-Parlaments behandelt. Das illegale, grundrechtswidrige Handeln der Agentur Frontex war bereits 2012 Gegenstand eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte und ist derzeit medial erneut Thema. Der SPÖ-Europaabgeordnete Josef Weidenholzer, der als Chefverhandler der sozialdemokratischen Fraktion diese Verordnung behandelt, setzt sich für einen humaneren Umgang mit den Flüchtlingen ein. Weidenholzer betonte, dass ein Viertel jener Flüchtlinge, die versuchen, das Mittelmeer zu überqueren, sterbe. „Es ist eine Schande, dass Menschen zu diesen gefährlichen Reisen gezwungen werden und ihnen dann nicht einmal dieselben Rechte zukommen, wie den Flüchtlingen auf dem Landweg“, sagte Weidenholzer heute, Freitag. ****
Weidenholzer forderte den Ausschuss daher auf, dem Schutz der Grund- und Menschenrechte mehr Bedeutung zu schenken und die Verordnung zur Überwachung der Seeaußengrenzen so zu gestalten, dass die Einsatzkräfte unmissverständlich an die Einhaltung dieser Rechte gebunden sind. „Ich werde mich dafür einsetzen, dass die Verordnung keinen Spielraum mehr lässt, die Boote einfach abzudrängen oder Massenabschiebungen vorzunehmen“, sagte der SPÖ-Europaabgeordnete.
Es sei bezeichnend für die Misere der Europäischen Einwanderungspolitik, dass der Grundtenor im Europäischen Parlament fraktionsübergreifend der gleiche ist, aber am Widerstand einzelner Mitgliedsstaaten im Rat scheitert. Der Europäische Rat müsse diese Verordnung, die einen stärkeren Schutz der Menschenrechte beinhaltet, schnellstmöglich behandeln, sind sich die zuständigen Abgeordneten im Ausschuss für Bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres einig.

Weidenholzer für bessere Marktüberwachung und Produktsicherheit

Utl.: SPÖ-Europaabgeordneter: EU-Parlamentsausschuss stimmte heute über Marktüberwachungs- und Produktsicherheitspaket ab
Wien (OTS/SK) – Die Position des Europäischen Parlaments zur Verordnung über die Sicherheit von Verbraucherprodukten und zur Verordnung über die Marktüberwachung von Produkten wurde heute in Brüssel im federführenden Binnenmarktausschuss des Europäischen Parlaments abgestimmt. Die Stellungnahme zur Marktüberwachungsverordnung wurde mit 32 Pro-Stimmen, vier Gegenstimmen und zwei Enthaltungen angenommen. Die Stellungnahme zur Produktsicherheitsverordnung mit 27 Pro-Stimmen, sieben Gegenstimmen und fünf Enthaltungen.
Der SPÖ-Europaabgeordnete Josef Weidenholzer, Mitglied im Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz, sagt: „Die sozialdemokratische Fraktion im Europäischen Parlament konnte einige Verbesserungen für die europäischen Verbraucher und Verbraucherinnen erreichen. Es ist aber immer wieder schade feststellen zu müssen, dass die konservativen und liberalen Parteien im Europäischen Parlament die Interessen der Unternehmen über die Sicherheit der Verbraucher und Verbraucherinnen stellen.“
Ziel des neuen Produktsicherheits- und Marktüberwachungspakets ist es, europaweit vergleichbare Sicherheitsstandards für Verbraucherprodukte zu schaffen. Nur sichere Produkte sollen auf dem europäischen Binnenmarkt gehandelt werden können. Im Zusammenhang damit soll die Marktüberwachung auf europäischer Ebene besser koordiniert werden. Weidenholzer: „Von sozialdemokratischer Seite konnten wir strengere Strafen für Unternehmen durchsetzen, die Sicherheitsanforderungen umgehen.“
 

SOLIDAR Silver Rose Awards 2013

Bei der gestrigen Verleihung der #SilverRoseAwards von SOLIDAR, trafen außergewöhnliche Menschen der Zivilgesellschaft auf breite Begeisterung der knapp 200 Gäste. Die seit dem Jahr 2000 in Brüssel verliehenen Preise feiern den unglaublichen Einsatz von Individuen für mehr soziale Gerechtigkeit und Solidarität auf unserem Planeten. Die diesjährigen GewinnerInnen kamen aus Irland, Portugal, Myanmar, Guatemala und Großbritannien. Auch ein Special Prize wurde in diesem Jahr vergeben – Richard Wilkinson und Kate Pickett aus Großbritannien bekamen diese Auszeichnung für ihre unermüdliche akademische Arbeit zum Thema Gleichheit ist Glück.

Die Preise für Soziale Gerechtigkeit in Europa gingen an  Grainne O`Toole vom „Migrants Rights Centre Ireland“ gemeinsam mit Mohammed Younis und Mamadú Sissé, Präsidentin von der „Association of Islamic Community of Tapada das Merces e Mem Martins“ aus Portugal.
Die Preise für Internationale Solidarität gingen an U Maung Maung von der „Federaton of Trade Unions“ in Myanmar und Juan Francisco Soto, Direktor von „Center for Human Rights Legal Action (CALDH)“ und Juana Sanchez Toma aus Guatemala.

Alle Hintergründe können auf der Homepage von SOLIDAR nachgelesen werden. Bilder der Verleihung können auf Flickr gefunden werden.

Sicherheit darf nicht über Privatsphäre gestellt werden

Bei der siebten Untersuchungssitzung zum Überwachungsskandal ging es vor allem um die rechtliche Komponente von Überwachung. Um ein möglichst breites Bild zu bekommen, wurden Expertinnen und Experten von Universitäten, Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte  und NGOs eingeladen, um vor dem Ausschuss für Bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres zu referieren. Neben den rechtlichen Aspekten wurden auch die von 3 NGOs eingereichten Klagen bzgl. der Überwachung von Europäischen Bürgerinnen und Bürgern behandelt.
In Session 1 erklärten Martin Scheinin, gewesener UN Berichterstatter, Bostjan Zupan?i?, Richter beim Gerichtshof für Menschenrechte und Douwe Korff, Professor an der London Metropolitan University, wie der kollektivistische Überwachungsstrategien systematisch Grund- sowie Menschenrechte untergraben. Dabei geht es vor allem um die Missachtung der Artikel 8 und 17 der Europäischen Menschenrechtskonvention durch die Geheimdienste NSA und GCHQ, die besagen, dass jedes Eindringen in die Privatsphäre den Prinzipien der Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit entsprechen müssen. Alle Gäste indizieren, dass ein sehr hohe Wahrscheinlichkeit besteht, dass diese Grundprinzipien der Menschenrechte verletzt wurden. Ob der Frage, wie dieser Verletzung rechtlich belangt werden kann, ist man strittig – Scheinin und Korff sehen einen zwischenstaatliche Klage der Mitgliedsstaaten und den USA als beste Lösung; Zupan?i? sieht es als äußerst unwahrscheinlich an, die USA rechtlich belangen zu können.
In Session 2 behandelten Dominique Guibert, Vize-Präsidentin von „Lique des Droits de l’Homme“, Nick Pickles, Direktor von „Big Brother Watch und Constanze Kurz vom „Forschungszentrum für Kultur und Informatik“ deren eingebrachte Klagen gegen NSA und GCHQ. Durch die Bank wurde gefordert, dass eine lückenlose Aufklärung der durch Edward Snowden aufgeworfenen Fragen erfolgen muss – überhaupt in Anbetracht der Tatsache, dass Sicherheit leider zu oft über die Menschenrechte gestellt wurden. Es sollte evaluiert werden, wie die Wechselwirkung zwischen Gewährleistung von Sicherheit und gleichzeitiger Einhaltung der Menschenrechte, ausbalanciert werden kann, damit die Bürgerinnen und Bürger nicht zum gläsernen Mensch mutieren. Ob diese Klagen eine volle Aufklärung des Überwachungsskandals erwirken können, steht noch in den Sternen. Das Europäische Parlament kann am 21.Oktober 2013 aber einen großen Schritt setzen: mit der Zustimmung des neuen Datenschutzpakets.
CREDITS: Bild von Taz.de

Weidenholzer: "Aktivitäten des britischen Geheimdienstes unter die Lupe nehmen"

Utl.: SPÖ-Europaabgeordneter: Untersuchungssitzung zum Überwachungsskandal über die Rechtmäßigkeit von Überwachung im EU-Parlament in Brüssel
Wien (OTS/SK) – Der Innenausschuss des Europäischen Parlaments befasst sich heute in seiner achten Untersuchungssitzung mit der Klage gegen den britischen Geheimdienst Government Communications Headquarters (GCHQ), die drei NGOs Anfang Oktober wegen illegalen Eingriffs in die Privatsphäre von europäischen Bürgern beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte eingebracht haben. Kern ist die Frage, ob der britische Geheimdienst den Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention gebrochen hat. „Nach europäischem Recht muss jedes Eindringen in die Privatsphäre den Prinzipien der Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit unterliegen. Ob das bei der Massenüberwachung der Fall ist, darf zu Recht bezweifelt werden“, sagt der SPÖ-Europaabgeordnete Josef Weidenholzer, der die Klage der Bürgerrechtsorganisationen begrüßt. „Es ist wichtig, dass wir die Überwachungen von europäischen Geheimdiensten genau untersuchen. Bei Missbrauch muss es auch die Möglichkeit von Sanktionen geben“, sagt Weidenholzer, Mitglied im Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres, anlässlich der heutigen Sitzung gegenüber dem SPÖ-Pressedienst. ****
Die Sitzung des Innenausschusses, mit den Gästen Bostjan Zupancic, Richter beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, Douwe Korff, Professor an der London Metropolitan University, Dominique Guibert, Vize-Präsident von „Ligue des Droits de l’Homme“, Nick Pickles, Direktor von Big Brother Watch und Constanze Kurz vom Forschungszentrum für Kultur und Informatik, beginnt heute um 15.30 Uhr und kann auf http://www.europarl.europa.eu live mitverfolgt werden.

Weidenholzer: Verbot von Cadmium in Batterien und Akkumulatoren für Elektrowerkzeuge schützt Mensch und Umwelt

Utl.: Das Europäische Parlament beschließt Verbot von schädlichen cadmiumhältigen Batterien in Elektrowerkzeugen (11. Oktober)
Wien (OTS/SK) – „Mit dem gestrigen Beschluss des Verbots von Cadmium in Batterien hat das Europäische Parlament in Straßburg einen wichtigen Schritt in Richtung Gesundheits- und Umweltschutz gesetzt“, erklärt der SPÖ-Europaabgeordnete Josef Weidenholzer, Mitglied im Ausschuss für Konsumentenschutz, am Freitag gegenüber dem SPÖ-Pressedienst. Die „Richtlinie über Batterien und Akkumulatoren sowie Altbatterien und Altakkumulatoren hinsichtlich des Inverkehrbringens von Cadmium enthaltenden Gerätebatterien und -akkumulatoren, die zur Verwendung in schnurlosen Elektrowerkzeugen bestimmt sind“ verbietet, dass Batterien und Akkumulatoren von Elektrowerkzeugen mehr als 0,002 Gewichtsprozent des für Menschen äußerst schädlichen Metalls Cadmium enthalten. „Auch wenn ein absolutes Verbot der Verwendung von Cadmium das ultimative Ziel sein muss, bringt diese Richtlinie eine große Verbesserung für die Gesundheit und Umwelt“, sagt Weidenholzer. Die neuen Vorschriften wurden mit 578 Stimmen angenommen, bei 17 Gegenstimmen und 5 Enthaltungen. ****
Auch ein Verbot von Quecksilber in Knopfzellen ab Herbst 2015 konnte durchgesetzt werden, was auch das Risiko der Umweltverschmutzung durch toxische Substanzen senkt. Mit Inkrafttreten des Verbots dürfen Nickel-Cadmium-Batterien und -Akkus (Nid) nur noch in Notsystemen und Notleuchten verwendet werden, z.B. in Alarmsystemen bzw. in medizinischer Ausrüstung. Cadmium ist stark toxisch, wirkt krebserregend und vergiftet vor allem Wasser, Getreide und Gemüse.

Malala Yousafzai gewinnt den Sacharow-Preis 2013

Die für Schulbildung pakistanischer Mädchen kämpfende 16-jährige Malala Yousafzai erhält den diesjährigen Sacharow-Preis für geistige Freiheit des EU-Parlaments. Die von Taliban verfolgte Schülerin hatte sich im  Swat-Tal für ihr Recht auf Bildung eingesetzt, worauf im Oktober 2012 ein Mordanschlag an sie verübt wurde. Sie überlebte den Anschlag und kämpft auch jetzt noch weiter für das Recht auf Bildung in Pakistan – trotz einer offenen Todesdrohung der Taliban.

Neben Malala Yousafzai standen auch der Whistleblower Edward Snowden und drei Menschenrechtsaktivisten aus Weißrussland auf der FavoritInnenliste. Ausgewählt wurde Malala Yousafzai von den Fraktionsvorsitzenden des EU-Parlaments – Martin Schulz, EU-Parlamentspräsident, würdigte die Aktivistin als „beispielhaft mutige Person in einem Land, in dem Mädchen Freiwild sind“.
CREDITS: Bild von indianexpress.com.