Weidenholzer: "Wettrüsten der Geheimdienste falsche Antwort"

Utl.: „Mit der Forderung eines EU-Geheimdienstes wird nicht das Problem gelöst, sondern der Überwachungsindustrie in die Hände gespielt“
In den letzten Wochen kam wieder Bewegung in die erstarrte Überwachungsdebatte. Beginnend mit Bekanntwerden der Überwachung von Angela Merkel kam auf, dass viele europäische Politiker auf dem Radar der NSA stehen. „Auch wenn die Überwachung größter Teile der Bevölkerung von vielen Politikern zuvor verharmlost wurde, wollen diese jetzt einen Schlussstrich ziehen und Stärke beweisen. So soll nach den Vorstellungen der EU-Kommissarin für Justiz, Grundrechte und Bürgerschaft Viviane Reding ein europäischer Geheimdienst als Gegengewicht zur NSA aufgebaut werden“, kritisiert SPÖ EU-Abgeordneter Josef Weidenholzer am Donnerstag gegenüber dem SPÖ-Pressedienst. Er hält ein „Wettrüsten der Geheimdienste“ für „die falsche Antwort“. ****
„Die NSA-Affäre darf nicht dazu führen, dass Länder jetzt ihre Spionagekapazitäten und Geheimdienste aufrüsten“, so Weidenholzer, Mitglied im Ausschuss für Bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres. Das wäre der falsche Ansatz, denn „mit der Forderung eines EU-Geheimdienstes wird nicht das Problem gelöst, sondern der Überwachungsindustrie in die Hände gespielt“, macht Weidenholzer deutlich. „Wir benötigen nicht mehr Spionage und einen Ausbau von Überwachung, sondern Maßnahmen, die zur öffentlichen Kontrolle über geheimdienstliche Aktivitäten sowie mehr Sicherheit im Internet beitragen. Gerade strengere datenschutzrechtliche Bestimmungen, die die Privatsphäre der europäischen Bürgerinnen und Bürger schützen, wären ein Schritt in die richtige Richtung“, stellt Weidenholzer fest.
Europa reagiere in der NSA-Affäre zu lasch, kritisiert der EU-Abgeordnete. Es brauche wirkungsvolle und sofortige Maßnahmen gegenüber den USA, damit Europa ernst genommen werde. „Dass sich der Rat nicht einmal dazu durchringen konnte, das SWIFT Abkommen (Austausch von Bankdaten) einzufrieren, ist bedauerlich“, sagt Weidenholzer. Und weiter: „Europäische Grundrechte, wie der Schutz von Privatsphäre, werden den Beziehungen zu den USA und deren Dogma von ‚Nationaler Sicherheit‘ geopfert.“ Auch das derzeit in Verhandlung befindliche Handelsabkommen zwischen der EU und den USA (TTIP) sollte als Druckmittel verwendet werden, so Weidenholzer: „Eine Aussetzung dieser Verhandlungen bis auch ein Rahmenabkommen zum Datenschutz besteht wäre ein starkes Zeichen in Richtung der US-Amerikaner. Erst wenn die (Wirtschafts-)Spionage beendet wurde, kann wieder über ein Handelsabkommen gesprochen werden.“
Weidenholzer fordert ein EU-USA Rahmenabkommen zum Datenschutz, das auch die Möglichkeit von Sanktionen vorsieht. „Europa muss Kriterien aufstellen, an die sich die Amerikaner zu halten haben.“ Dazu gehöre, dass Unternehmen, die Daten von europäischen Bürgern verarbeiten, diese schützen müssen und nicht an US-Behörden weitergeben dürfen. „Mit der EU-Datenschutzreform haben wir hier einen ersten Schritt gesetzt. Das reicht aber nicht. Solange man nicht sicher sein kann, dass die Massenüberwachung der USA beendet ist, kann man auch nicht von einer Klärung der Affäre sprechen“, sagt der Europaparlamentarier.

Grenzüberwachung im Mittelmeerraum

Nach der Tragödie von Lampedusa müssen Schutz und Rettung von Menschenleben an erster Stelle stehen. Die Europäische Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen (Frontex) ist unter anderem für die Koordination der Einsätze im Mittelmeerraum zuständig. Um möglichst einheitliche Regeln für diese Einsätze zu schaffen erließ der Rat 2010 eine Verordnung, die jedoch bereits im September 2012, auf Klage vom Parlament, vom Europäischen Gerichtshof aufgehoben wurde. Ein Urteil vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte im Fall Hirsi Jamaa und andere verbietet der Agentur außerdem die bis dahin gängige Praxis, das Abdrängen von Booten und legt den Grundstein für eine neue, humanere Verordnung zur Regelung der Grenzschutzeinsätze. MEP Josef Weidenholzer setzt sich als Hauptverhandler der S&D Fraktion für mehr Such- und Rettungsaktionen, dem Verbot des Abdrängens dieser oft seeuntüchtigen Schiffe, dem Einsatz von medizinischen Personal und eine Stärkung der Grundrechte ein und hat dafür 33 Abänderungsanträge eingebracht. Die Verordnung wird voraussichtlich im März 2014 im Parlament beschlossen.
Hier können die wichtigsten Abänderungsanträge von Josef Weidenholzer nachgelesen werden: FRONTEX Abänderungen
 

Cameron soll sich endlich für eine Seite entscheiden

Beim Gipfel des Europäischen Rates letzte Woche war vor allem der Überwachungsskandal auf der Agenda. Obwohl diverse PolitikerInnen das Thema schon vor geraumer Zeit für abgeschlossen hielten, kam jetzt doch die Einsicht, dass diese naive Akzeptanz der Überwachung nicht toleriert werden kann. Eine kollektive Ausspähung von Millionen EU-BürgerInnen war es den Konservativen nicht wert, näher in das Dilemma einzublicken – erst mit Bekanntwerden der Überwachung von Angela Merkel gewann das Thema wieder an Momentum. So traurig diese Hinauszögerung ist, umso trauriger ist die Positionierung von David Cameron und Großbritannien: er zementiert seine Pro-Überwachung-Haltung und begräbt gleichzeitig auch noch jegliche Form von Rede- und Pressefreiheit.
Cameron kritisierte die Enthüllungen von geheimdienstlichen Überwachungen durch Edward Snowden und die mit ihm kooperierenden Medien scharf; sie würden der nationalen Sicherheit schaden und damit die Welt nicht sicherer, sondern gefährlicher machen. Auch die Angst vor Terrorismus ist für Cameron omnipräsent – die Berichte würden den Feinden helfen und unsere Gesellschaft in Gefahr bringen. Die Arbeit von Geheimdiensten sei wichtig, immerhin gibt es viele Menschen auf der Welt, die unsere Familien in die Luft sprengen und die Bürgerinnen und Bürger verstümmeln wollen. Damit will der britische Premierminister die Überwachung Abermillionen Bürgerinnen und Bürger legitimieren – Menschenrechte scheinen für den UK nicht mehr gültig zu sein.
Dieses Trauerspiel muss endlich ein Ende nehmen; Cameron’s Spiel mit der Europäischen Union darf und kann so nicht toleriert werden. Sollte Großbritannien bei der Aufklärung des Überwachungsskandals rund um deren Geheimdienste keinerlei Kooperationswillen zeigen und weiterhin die Grund- und Menschenrechte der Europäischen Union mit den Füßen treten, müsse die EU über entsprechende Sanktionen nachdenken.

Weidenholzer zu Abhörskandal: "Vertrauensbruch muss Folgen haben"

Utl.: Auch geheimdienstliche Zusammenarbeit schwer belastet
Wien (OTS/SK) – Der SPÖ-EU-Abgeordnete Josef Weidenholzer begrüßt die beim EU-Gipfel vor allem von Frankreich und Deutschland geäußerten Bemühungen, den „Überwachungsskandal“ aufzuklären. „Ernsthafte Bemühungen für ein Rahmenabkommen mit den USA zum Schutz der persönlichen Daten sind überfällig und dringend notwendig“, sagt der Abgeordnete am Freitag gegenüber dem SPÖ-Pressedienst.
Es gehe aber nun auch um sofortige Reaktionen und Zeichen, die auf der anderen Seite des Atlantiks gehört werden, bekräftigt Weidenholzer. Wichtig wäre es daher, die am Mittwoch in der vergangenen Woche im Rahmen der Plenarsitzung beschlossenen Forderungen des EU-Parlamentes zu erfüllen und das SWIFT-Abkommen mit den USA auszusetzen. „Wir müssen gegenüber den USA klarstellen, dass wir uns das nicht alles gefallen lassen und den Druck erhöhen. Ich sehe keinen Grund, warum wir dieses Abkommen unter den derzeitigen Umständen aufrechterhalten und Finanzdaten von europäischen Bürgerinnen und Bürgern weitergeleitet sollten“, erklärt Josef Weidenholzer.
Europa hat hohe Standards, was den Schutz der persönlichen Daten anbelangt. „Wenn die USA das nicht akzeptieren können, dann sind sie auch kein verlässlicher Partner für das Handels- und Investitionsabkommen“, so der Abgeordnete weiter. Das Abhören des Mobiltelefons der deutschen Kanzlerin lasse sich jedenfalls schwer mit dem Ziel der Terrorismusbekämpfung erklären. „Abhöraktionen wie diese säen Misstrauen und belasten zudem auch die geheimdienstliche Zusammenarbeit auf internationaler Ebene. Das ist fahrlässig und trägt nicht zum Schutz in den USA und Europa bei“, so der Europaparlamentarier.

Weidenholzer: Mehrheit im EU-Parlament will Weitergabe von Bankdaten an die USA stoppen

Utl.: SPÖ-Europaabgeordneter: „Ist eine Konsequenz des NSA-Geheimdienstskandals“ – Herber Verlust für Europäische Volkspartei
„Mit dem Ergebnis der heutigen Abstimmung (280 für Swift-Aussetzung, 255 dagegen, 30 Enthaltungen) im Europäischen Parlament gibt es nun ein Signal an die USA, das dort auch gehört wird. Die Vereinbarung der Weitergabe von Swift-Bankdaten zur Terrorismusbekämpfung wurde unter anderen Voraussetzungen getroffen. Nun steht Wirtschaftsspionage der USA gegenüber Europa im Raum. Wir wissen nicht, welche Informationen die USA zu Zeiten der Wetten gegen unsere Währung Euro über Geheimdienste erhalten haben. Daher ist es wichtig, das Swift-Abkommen nun auszusetzen“, sagt der SPÖ-Europaabgeordnete Josef Weidenholzer, Mitglied im Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres, am Mittwoch gegenüber dem SPÖ-Pressedienst. Er freut sich, dass es der sozialdemokratischen Fraktion gemeinsam mit Grünen, Liberalen und Linken gelungen ist, die Resolution durchzubringen, wobei die Volkspartei offenbar die Beziehungen der USA vor die Rechte der EU-BürgerInnen gestellt hat.
Der Swift-Vertrag erlaubt US-Behörden den gezielten Zugriff auf die Kontobewegungen von Verdächtigen in der EU. Allerdings nur unter vom Europäischen Parlament hart erkämpften engen Auflagen für den Datenschutz und den Schutz der Privatsphäre. Eine Erlaubnis zur kompletten Überwachung der Transaktionen, wie sie offensichtlich von Geheimdiensten regelmäßig vorgenommen wird, war damit keineswegs verbunden. Das Europäische Parlament als Hüterin der BürgerInnen-Interessen ist daher wieder gefragt. Weidenholzer: „Ich hoffe, dass auch die EU-Mitgliedstaaten im Rat der Entscheidung des EU-Parlaments folgen, um den Swift-Vertrag aussetzen zu können.“

Weidenholzer: EU muss Menschenhandel konsequent bekämpfen

Utl.: Einnahmen aus Menschenhandel betragen jährlich rund 25 Milliarden Euro
Wien (OTS/SK) – Heute, Mittwoch, wurde im Plenum des Europäischen Parlaments der Endbericht des Sonderausschusses für Organisiertes Verbrechen, Korruption und Geldwäsche (CRIM) mit großer Mehrheit angenommen. „Es hat sich gezeigt, dass vor allem im Bereich des Menschenhandels dringender Handlungsbedarf besteht. Es wird geschätzt, dass die Einnahmen aus Menschenhandel in Europa jährlich rund 25 Milliarden betragen, rund 880.000 Zwangsarbeiter sollen sich in der EU aufhalten, darunter fallen rund 270.000 Frauen, die zur Prostitution gezwungen werden. In Österreich wird davon ausgegangen, dass 3.000 bis 4.000 nicht registrierte Prostituierte in unserem Land arbeiten“, betont der SPÖ-EU-Abgeordnete Josef Weidenholzer, Mitglied im CRIM.
Von Seiten des EU-Parlaments wird daher gefordert, konsequent gegen Menschenhandel vorzugehen. „Es müssen endlich alle Dienstleistungen im Zusammenhang mit Menschenhandel unter Strafe gestellt werden. Darüber hinaus brauchen wir zuverlässiges Datenmaterial, um die Situation noch besser einschätzen zu können, auch hier muss die Kommission tätig werden“, sagt Weidenholzer. Notwendig sei auch eine EU-Beobachtungsstelle für Menschenhandel, die den Regierungen und Strafverfolgungsbehörden ebenso offen steht wie den Nichtregierungsorganisationen. Weidenholzer unterstützt auch die Forderung nach nationalen Berichtsstellen, um ein besseres Bild über die Situation zu erhalten.
„Aber auch die Mitgliedstaaten müssen in die Pflicht genommen werden und die Kontrollen dort verstärken, wo der Verdacht auf Ausbeutung von Zwangsarbeitern besteht“, so der Europaparlamentarier. Bei all den Maßnahmen müsse aber immer darauf geachtet werden, dass die Opfer von Menschenhandel besondere Unterstützung erhalten, daher sei es von großer Wichtigkeit, die Mittel für jene Organisationen aufzustocken, die hier helfend tätig werden. Ebenso müsse ein EU-weiter telefonischer Beratungsdienst für Opfer eingerichtet werden. „Es ist uns Sozialdemokraten ein Anliegen, mehr zur Sensibilisierung beizutragen. Wir brauchen mehr Bewusstsein in der Bevölkerung dafür, wie viele Personen unter unmenschlichen Bedingungen in Europa ausgebeutet werden“, unterstreicht Weidenholzer.

Weidenholzer: Europäische Daten bei Firmen sind künftig vor den USA sicherer – Bei Nichteinhaltung drohen strenge Strafen

Utl.: Regner: Beschäftigte dürfen nicht mehr überwacht werden
Wien (OTS/SK) – Mit einem überwältigenden Erfolg endete gestern Abend die Abstimmung zur neuen, europaweit gültigen Datenschutz-Verordnung im Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres im Europäischen Parlament in Straßburg. Der SPÖ-Europaabgeordnete Josef Weidenholzer konnte als Mitglied im federführend zuständigen Ausschuss zwei maßgebliche Verbesserungen erzielen. „Wir haben spürbare Strafen durchgesetzt, nämlich bis zu fünf Prozent des Jahresumsatzes eines Unternehmens. Damit haben wir den von der EU-Kommission vorgeschlagenen Strafrahmen von zwei Prozent im EU-Parlament mehr als verdoppelt. Mein persönlicher Antrag wurde angenommen, wonach bei zwei Strafrahmen in absoluten Geldbeträgen oder in Prozent jeweils der höhere Wert heranzuziehen ist“, erläutert Weidenholzer. Die Datenschutzverordnung wird bei Inkrafttreten unmittelbar in allen 28 Mitgliedsländern der EU gültig sein und bestehende schwächere Regeln der Nationalstaaten außer Kraft setzen.
Im Zuge des Datenskandals des US-Geheimdienstes NSA ist eine weitere Verbesserung besonders relevant. Weidenholzer: „In meinem Antrag als EU-Abgeordneter habe ich gefordert, dass private Unternehmen künftig keine Daten mehr an Behörden in Drittstaaten weitergeben dürfen.“ Damit sind beispielsweise Facebook-Daten in Europa vor dem Zugriff der NSA sicherer, ebenso wie Daten bei Onlinehändlern wie beispielsweise Amazon und anderen Anbietern. Die Verarbeitung von personenbezogenen Daten ist in Zukunft dank der neuen EU-Regelung grundsätzlich nur dann erlaubt, wenn die Person ihr explizites Einverständnis dazu gegeben hat, die Zustimmung muss einfach widerrufbar und der Zweck der Datenverarbeitung muss klar ersichtlich sein. „Das Recht auf Löschung der Daten ist damit künftig für alle 508 Millionen Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union verankert“, so Weidenholzer.
Die SPÖ-Europaabgeordnete Evelyn Regner, Mitglied im Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten, freut sich über die Fortschritte beim Datenschutz der Beschäftigten. „Überwachungsmethoden bei Diskontern, versteckte Videokameras oder schwarze Listen sind künftig explizit in ganz Europa verboten. Damit wird es keine Schlupflöcher mehr geben. Ebenfalls tabu ist das Speichern von persönlichen Daten wie sexuelle Orientierung oder politische Einstellungen. Insgesamt bietet die künftige Verordnung einen guten Rahmen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Unternehmen. In der kommenden Legislaturperiode des EU-Parlaments sollen nach dieser Datenschutzrahmenverordnung weitere spezifische Regelungen für Beschäftigte geschaffen werden“, so Regner.
 

Abstimmung über das Produktsicherheits- und Marktüberwachungspaket

 
Der EU-Parlamentsausschuss für Weiterlesen

Europapolitische Exkursion der SPOÖ nach Brüssel

Letzte Woche, von 14.-16. Oktober 2013, besuchte eine Delegation der SPÖ-OÖ Joe Weidenholzer in Brüssel. Das Ziel der Delegation war die Vernetzung mit den Kontaktbüros und wichtigen ÖsterreicherInnen und OberösterreicherInnen, die ihren Arbeitsmittelpunkt bei der Europäischen Union haben. Auch JournalistInnen waren mit der Delegation mitgereist und berichteten in diversen Medien über den Aufenthalt der oberösterreichischen SPÖ-Delegation in Brüssel.
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Bericht auf ooe.orf.at: Die Distanz der Wähler zur EU
Bericht in den OÖN: Nächste Haltestelle Brüssel
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Zehn Kernelemente der EU-Datenschutzreform

Da es sich bei der Datenschutzreform um eine Verordnung handelt, gelten ihre Bestimmungen unmittelbar verbindlich für alle Mitgliedststaaten in der Europäischen Union. Die derzeit unterschiedlichen 28 nationalen Gesetzgebungen werden durch die Verordnung ersetzt und harmonisiert. Die Verordnung ersetzt auch die bestehende EU Datenschutzrichtlinie aus dem Jahre 1995. Hier die zehn wichtigsten Kernelemente der Datenschutzverordnung zusammengefasst.
1. Breite Definition von personenbezogenen Daten
Die Definition von personenbezogenen Daten umfasst alle Daten, die direkt und indirekt Rückschlüsse auf die Person zulassen. Eine möglichst breite Definition ist wichtig, damit möglichst viele Daten in den Schutzmantel der Verordnung fallen. Auch pseudonymisierte Daten gelten als personenbezogene Daten, da auch sie Rückschlüsse auf die Person zulassen und geschützt werden müssen.
2. Datenverarbeitung nur bei expliziter Zustimmung
Jede Datenverarbeitung muss nach dem Grundsatz der Transparenz, Zweckbindung und Datenminimierung erfolgen. Es dürfen nur soviel Daten wie nötig gesammelt werden. Die Verarbeitung von personenbezogenen Daten ist grundsätzlich nur dann erlaubt, wenn die Person ihr explizites Einverständnis dazu gegeben hat, die Zustimmung muss einfach widerrufbar und der Zweck der Datenverarbeitung muss klar ersichtlich sein.
3. Transparente Datenschutzinformationen
Datenverarbeitende Unternehmen müssen transparente Datenschutzbestimmungen erfüllen und diese leicht verständliche kommunizieren. Vorgeschrieben werden auch EU weit standardisierte und vergleichbare Informationen zu den Datenschutzbestimmungen.
4. Datenschutz-Rechte des Individuums werden gestärkt
Die Verordnung stärkt die Benachrichtigungspflicht bei Löschung und Berichtigung sowie die Informationspflicht und das Auskunftsrecht. Personen erhalten das Recht, eine Kopie ihrer verarbeiteten Daten zu erhalten, das Recht auf Berichtigung und Ergänzung sowie auf eine  begründete Stellungnahme. Jede Person hat das Recht, von dem für die Verarbeitung Verantwortlichen die Löschung seiner personenbezogenen Daten zu verlangen. Jede Person erhält das Recht jederzeit Widerspruch gegen die Verarbeitung seiner/ihrer Daten einzulegen.
5. Datenschutz durch Design und Datenschutzfreundliche Voreinstellungen
Datenschutz soll schon in die Technologie eingebaut werden (auch die Hersteller sollten verpflichtet werden, die Vorschriften zum Schutz der Privatsphäre durch Technik und datenschutzfreundliche Voreinstellungen einzuhalten, Forderung Weidenholzer AM 1731 konnte durchgesetzt werden).
6. Eine zentrale Datenschutzbehörde: “One Stop Shop”
Die Verarbeitung von personenbezogen Daten durch ein Unternehmen, das in mehreren EU-Ländern ansässig ist, soll nur noch von einer „federführenden Datenschutzbehörde“ überwacht werden. Die federführende Behörde eines Unternehmens ist im Allgemeinen die Datenschutzbehörde des Landes, in dem die Hauptniederlassung des Unternehmens liegt. Die federführende Behörde eines Bürger/In ist die des jeweiligen Wohnsitzes. Für BürgerInnen bedeutet das, dass sie ihre Beschwerden an die Datenschutzbehörde in ihrem Mitgliedstaat richten können.
7. Strenge Strafen bei Datenschutzverstößen
Im ursprünglichen Kommissionsentwurf waren drei Kategorien von Strafen vorgesehen (0,5 Prozent/1 Prozent/2 Prozent des Jahresumsatzes und 1 000 000 euro Geldstrafe), das EU Parlament hat die verwaltungsrechtlichen Sanktionen (die von den Datenschutzbehörden festgelegt werden) mit fünf Prozent und 100 000 000 EUR mehr als verdoppelt. Die von Josef Weidenholzer eingebrachte Forderung, den Beisatz – „je nachdem was höher ist“ – hinzuzufügen, konnte durchgesetzt werden.
8. Strenge Regeln beim Austausch mit Drittstaaten
Generelle Grundsätze bei Daten-Transfer und Wiederaufnahme des früheren Artikel 42 (als Artikel 43a), der es Unternehmen untersagt, Daten an Behörden aus Drittstaaten weiterzugeben – ohne dass diese Übermittlung von der Datenschutzbehörde überprüft wurde. Die Kommission hat sicherzustellen, dass EU-Recht Vorrang einzuberäumen ist. Verlangt werden auch internationale Kooperationen zum Datenschutz sowie regelmässige Berichterstattung über die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen durch die Kommission an Parlament und Rat und der Öffentlichkeit.
9. Datenschutz im Beschäftigungskontext
Artikel 82 legt Mindeststandards für die Datenverarbeitung im Beschäftigungskontext fest: Die Verarbeitung von Daten von Mitarbeiterdaten ohne dem Wissen der MitarbeiterInnen und Einwilligung ist nicht gestattet. Die heimliche Überwachung von MitarbeiterInnen ist verboten. Zuvor in der Verordnung gab es eine Verpflichtung zu einen Datenschutzbeauftragten erst bei 250 Mitarbeitern, jetzt heißt es wenn die Datenerhebung und Verarbeitung mehr als 5000 betroffene Personen pro Jahr umfasst und auch wenn die Kernaktivität des Unternehmens Datenverarbeitung darstellt.
10. Verpflichtung zur Datenschutz-Folgeabschätzung und Datensicherheit
Unternehmen haben Lifecycle data protection management zu betreiben und bei der Verarbeitung von Daten strenge Sicherheitsgarantien gewährleisten, Mit Artikel 33a wurde auch eine Datenschutz Kompatibilitätsprüfung in die Verordnung mitaufgenommen.