Weidenholzer: "Europa braucht eine Cloud-Computing-Strategie"

Utl.: Binnenmarkt-Ausschuss stimmt für Netzneutralität und Datenschutz in der Wolke

Wien (OTS/SK) – Der SPÖ-Europaabgeordnete Josef Weidenholzer hat heute als Chefverhandler der S&D-Fraktion zu Cloud-Computing einen wesentlichen Fortschritt bei der Abstimmung im Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz des Europäischen Parlaments in Brüssel erzielen können. „Cloud-Computing bietet eine große Chance für Europas Wirtschaft“, so Weidenholzer. Im September 2012 hat die EU-Kommission eine Strategie bezüglich Cloud-Computing in Europa präsentiert. „Das war längst notwendig, denn Europa hat das Cloud-Computing bisher verschlafen. Mit dem heutigen Bericht fordert das EU-Parlament die EU-Kommission auf, gesetzliche Vorgaben zu Cloud-Computing in Europa vorzulegen“, erläutert der SPÖ-Europaabgeordnete.****


Weidenholzer, S&D-Chefverhandler und Mitglied im zuständigen Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz, sagt: „Die von der Europäischen Kommission vorgelegte Strategie zu Cloud-Computing in Europa ist zumindest ein Anfang. Derzeit stellen sich aber noch eine Reihe von Probleme: Einerseits geben die IT-Riesen den Ton an, alternative AnbieterInnen haben kaum eine Chance. Gleichzeitig wird der Schutz der Daten in der Cloud alles andere als gewährleistet. Aus diesen und vielen anderen Gründen ist es wichtig, verpflichtende gesetzliche Vorgaben zu Cloud-Computing in Europa zu erarbeiten, denn die vorgelegte Strategie der Kommission nicht genug.“


Heute wurden daher folgende Hauptforderungen beschlossen: * Netzneutralität und Internet als Grundrecht für alle EuropäerInnen als Voraussetzung für Cloud-Computing; * Datenportabilität: Der Wechsel zu anderen Anbietern sollte für Verbraucher kostenfrei und ohne Datenverlust jederzeit möglich sein; * Höchste Datenschutzstandards in der Cloud – auch US-Anbieter müssen sich an Europäische Standards halten; * Beschleunigter und verstärkter Einsatz des Cloud-Computing in allen Bereichen der Wirtschaft (ist kostensparsam und Energie schonend)


Weidenholzer brachte sich vor allem beim Datenschutz stark ein. „Ein angenommener Antrag sieht etwa vor, dass Anbieter von Cloud-Diensten in Fällen, in denen sie durch Urteile von Gerichten oder Entscheidungen von Verwaltungsbehörden eines Drittstaates zur Offenlegung von personenbezogenen Daten europäischer Bürger aufgefordert werden, unverzüglich die zuständige Datenschutzbehörde benachrichtigen und von ihr die Übertragung der Daten genehmigen lassen müssen“, so Weidenholzer.

Post aus Lateinamerika: Datenschutz

Mehrere Bürgerrechtsorganisationen aus Lateinamerika haben sich zusammengeschlossen, um für einen starken Datenschutz in Europa aufzutreten und haben den Mitgliedern des Innenausschusses im Europaparlament einen Brief geschrieben, den wir hier gerne teilen. Hier der Brief auf Englisch zum Download: Brief auf Englisch.
Dear Members of the European Parliament of the Civil Liberties, Justice and Home Affairs Committee,
„We are a group of digital and civil rights organisations throughout Latin America, writing to express our full support for your efforts to update, harmonise and strengthen data protection laws in the European Union, through the European Commission’s proposal for a General Data Protection Regulation (COM(2012)11) (“The Regulation”).“

The European Union is a global standard setter. Its privacy and data protection legal framework, in particular the 1995 Data Protection Directive (95/46/EC), has served as a source of great inspiration throughout Latin America. The Regulation therefore has the potential to become the global benchmark on the protection of personal data.
As privacy and data protection are one of the cornerstones of free speech, it is absolutely crucial that the European Union keep in mind the impact that the Regulation will have in countries outside this zone. In fact, data protection laws in Latin American countries are heavily inspired in the diverse legal instruments from countries that are members of the European Union, and therefore, the current discussions regarding the Regulation will certainly impact the data protection levels in Latin America.
We would like to point your attention to four very critical aspects of the Regulation that must be addressed in order to ensure adequate protection of the fundamental rights of individuals in the European Union and around the world.

1. The protection of all personal information, without diluting the concept through „pseudonymisation“
Given rapid advancements in the processing of data, it is not always necessary for a data controller to be able to identify a specific person in order to make decisions that impact on their exercise of the right to data protection, also known in some countries as the right to “informational self­determination”. This should be reflected in the definition of “data subject” in Article 4 (1) (i.e. the individual whose personal data is processed) by including the aspect of “singling out”.
Furthermore, a definition of “anonymous data” should be avoided, since such a definition would increase the risk of creating loopholes and grey legal areas, and that from a practical point of view the safety of stored data cannot be guaranteed through anonymization procedures. We strongly caution against the inclusion of pseudonymous data, as this concept could easily dilute the effective protection of personal data through establishing new intermediate categories between “personal data” and non­personal data.

2. Recognition that every individual affected by the Regulation has the right to effectively control his or her personal information
This right includes ensuring explicit, strong and informed consent for processing of our personal data (Article 4(8)) and effective data portability in order to promote competition, reduce „lock­in“ and achieve informational self­determination (Article 18).
3. Avoid exceptions that could undermine the effectiveness of the Regulation
In particular in Article 6 of the Regulation, one of the six legal grounds for processing personal data, the data controller’s „legitimate interest“, is a dangerous loophole that must be amended in order to truly enable individuals control over their personal data. What was originally meant to be a narrow exception has now become the standard justification for many companies’ processing of personal data.
In order to reverse this trend, additional safeguards are needed. The “legitimate interest” clause should only be allowed as a measure of last resort (namely when no other legal ground for data processing exists). It should also be justified and communicated to the public before it is used.

4. Protection against secretive profiling of citizens, both on­ and offline
The general prohibition should apply to all kinds of profiling, both online and offline. It is also essential to recognise that online identifiers are personal data, as they can “single out” individuals, even if these individuals cannot be named. Suitable safeguards should be put into place in Article 20 and throughout the Regulation. For example, citizens should also have the right to be provided meaningful information about the logic behind the profiling.
The Regulation will further the trend to encourage countries and companies around the world to improve their privacy standards, thereby improving free speech and democracy globally. We need strong, harmonised
data protection standards in order to protect our right to informational self­determination and foster trust among consumers and Internet users.
The organizations signing this letter, together with expressing our support to the efforts to update,
harmonize and strengthening the data protection laws in the European Union, express their hope for the Civil Liberties, Justice and Home Affairs Committee of the European Parliament continues the European legacy as a global standard setter and protecting fundamental rights across Latin America and the world.

Unterstützende Organisation:
Ageia Densi (http://www.ageiadensi.org/) ­ Argentina
Asociacio?n Paraguaya de Derecho Informa?tico (APADIT) (http://apadit.wordpress.com/) ­
Paraguay Asociacio?n por los Derechos Civiles (http://www.adc.org.ar) ­ Argentina
Centro de Tecnologi?a y Sociedad, Fundacio?n Getulio Vargas (http://direitorio.fgv.br/cts) ­
Brazil Fundacio?n Vi?a Libre (http://www.vialibre.org.ar) ­ Argentina
Identidad Robada (http://www.identidadrobada.com/) ­ Argentina
ONG Ci?vico (http://ongcivico.org/)­ Chile
ONG Derechos Digitales (http://www.derechosdigitales.org) ­ Chile
Son Tus Datos (http://sontusdatos.org) ­ Mexico
 

Der Dialog fiel ins Wasser (Kurier)

Erschienen am Dienstag, 28. Mai 2013, im Kurier.

EU-Datenschutz: Weidenholzer begrüßt "Generalvorbehalt" Österreichs

Utl.: SPÖ-Europaabgeordneter gegen Abschwächungen
EU/Datenschutz/Europäische Union/Österreich
Der SPÖ-Europaabgeordnete Josef Weidenholzer hat vor einer Verwässerung und vor Abschwächungen der Datenschutzreform in der EU gewarnt. Beim EU-Justizministerrat am 6. Juni würden Verschlechterungen beim Datenschutz nicht nur für die Bürger, sondern auch für die Wirtschaft drohen. Es sei daher ein „gutes Signal des österreichischen Kanzleramts“, mittels eines „Generalvorbehalts den Druck auf mehr Rechte im Internetzeitalter zu legen“, so Weidenholzer am Dienstag in Brüssel.

Bedenklich sind für den Mandatar vor allem die Ratsvorschläge hinsichtlich des Auskunftsrechts. „Wir müssen uns dagegen wehren, dass das Auskunftsrecht aufgeweicht wird. Als Bürger habe ich einen Anspruch, jederzeit und kostenfrei über die Speicherung und Verwendung meiner Daten Auskunft zu erlangen.“ Statt bürokratischer Hürden müsse es vielmehr einen Ausbau des Auskunftsrechts geben. Notwendig wäre hier auch eine Angabe zur Rechtsgrundlage, wie dies im österreichischen Datenschutzgesetz schon der Fall sei.


Es gebe jetzt die einmalige Chance, die 20 Jahre bestehenden Regelungen zum Datenschutz auf die Bedingungen des Internet anzupassen. So habe beispielsweise die Hotellerievereinigung davor gewarnt, in Google bezahlte Anbieter vor „tatsächlichen“ Suchergebnissen darzustellen, mitunter ohne eine klare Kennzeichnung, was Werbung ist. „Google hat als US-amerikanisches Unternehmen hier firmeninterne Regeln aufgestellt. Jetzt geht es darum, selbst aktiv zu werden und europäische Regeln aufzustellen“, so Weidenholzer. „Es kann nicht sein, dass Google darüber entscheidet, welche Produkte uns angeboten werden und welche nicht. Das ist nicht im Interesse eines funktionierenden Binnenmarktes. Als Konsument steht mir ein Recht auf Wahlfreiheit zu, das mir Google nicht nehmen darf“, so der Abgeordnete, der auch Mitglied im Ausschuss für Verbraucherschutz ist.


Österreich hat einen generellen Vorbehalt gegen die ersten vier Kapitel mit insgesamt 37 Artikeln des EU-Datenschutzpakets eingelegt. Kritisiert wird dabei u.a., dass aus der verpflichtenden Bestellung eines Datenschutzbeauftragten für Firmen ab 250 Mitarbeitern lediglich eine Option geworden sei. Außerdem gibt es Bedenken gegen Datenhändler, die Datensätze verschiedenen Ursprungs zu persönlichen Profilen zusammenführen. Es handelt sich um Adressverlage, Kreditschutzverbände oder Bonitätsauskunftsbüros, die im organisierten Handel mit personenbezogenen Daten tätig sind. Befürchtungen gibt es schließlich über den „freien Fluss personenbezogener Daten“, der „unter den Mitgliedstaaten in Bezug auf den Schutz des Individuums betreffend die Verarbeitung seiner persönlichen Daten nicht beschränkt oder verboten wird“.


Am Dienstag hat auch der Deutsche Journalisten-Verband die Berliner Regierung aufgefordert, sich auf allen EU-Ebenen gegen den von der Ratspräsidentschaft vorgelegten Änderungsentwürfen der geplanten Verordnung zum Datenschutz auszusprechen. Der Entwurf durchlöchere jeden eigenständigen Schutz der Datenverarbeitung zu ausschließlich redaktionellen Zwecken.

Weidenholzer: Datenschutz zum Vorteil der europäischen Wirtschaft

Utl.: SPÖ-Europaabgeordneter begrüßt „Generalvorbehalt“ Österreichs gegen Abschwächungen beim Datenschutz

Wien (OTS/SK) – Der SPÖ-Europaabgeordnete Josef Weidenholzer warnt vor einer Verwässerung der Datenschutzreform in Europa. „Beim Justizministerrat am 6. Juni drohen Verschlechterungen beim Datenschutz für die Bürgerinnen und Bürger, aber auch für die Wirtschaft. Es ist ein gutes Signal des österreichischen Bundeskanzleramtes, mittels eines Generalvorbehalts hier den Druck auf mehr Rechte im Internetzeitalter zu legen“, sagt Weidenholzer, Mitglied im Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres. Bedenklich sind für Weidenholzer vor allem die Ratsvorschläge bezüglich des Auskunftsrechts.


„Wir müssen uns dagegen wehren, dass das Auskunftsrecht aufgeweicht wird. Als Bürgerin, als Bürger habe ich einen Anspruch, jederzeit und kostenfrei über die Speicherung und Verwendung meiner Daten Auskunft zu erlangen.“ Für Weidenholzer soll das Auskunftsrecht ausgebaut werden und nicht über bürokratische Hürden verhindert werden. „Das Auskunftsrecht soll auch eine Angabe zur Rechtsgrundlage enthalten, wie das im österreichischen Datenschutzgesetz schon der Fall ist“, so der SPÖ-Europaabgeordnete.


Weidenholzer macht deutlich: „Wir haben nun die einmalige Chance, die 20 Jahre bestehenden Regelungen zum Datenschutz auf die Bedingungen des Internet anzupassen. Das ist auch im Sinne der Wettbewerbsfähigkeit und für die vielen kleinen und mittleren Betriebe in Europa ein klarer Vorteil.“ So warnt etwa auch die Hotellerievereinigung davor, in Google bezahlte Anbieter vor „tatsächlichen“ Suchergebnissen darzustellen, mitunter ohne eine klare Kennzeichnung, was Werbung ist. „Google hat als US-amerikanisches Unternehmen hier firmeninterne Regeln aufgestellt. Jetzt geht es darum, selbst aktiv zu werden und europäische Regeln aufzustellen“, so Weidenholzer. „Es kann nicht sein, dass Google darüber entscheidet, welche Produkte uns angeboten werden und welche nicht. Das ist nicht im Interesse eines funktionierenden Binnenmarktes. Als Konsument steht mir ein Recht auf Wahlfreiheit zu, das mir Google nicht nehmen darf“, so der Abgeordnete, der auch Mitglied im Ausschuss für Vebraucherschutz ist.

Voller Zugang zu Büchern für Sehbehinderte

Dass wir ein zeitgemäßes Urheberrecht brauchen, zeigt sich nicht zuletzt an der Frage, inwiefern beeinträchtigte Menschen Zugang zu Büchern und anderen Werken haben. Über 95 Prozent der Veröffentlichungen in Büchern oder Zeitschriften in Europa sind nicht in Formaten verfasst, die Blinde und Sehbehinderte Menschen lesen können. Um diese zu ändern und um diese in Blindenschrift oder in maschinenlesbare beziehungsweise hörbare Formate umwandeln zu können, müssen Ausnahmen von Urheberrecht geschaffen werden. 2009 sprach sich die Kommission zwar noch gegen einen solchen bindenden Vertrag zu Gunsten von Blinden und Sehbehinderten aus. Dass die Kommission ihre Einwände aber jetzt zurückgestellt hat und willig ist, verbindliche Ausnahmeregelungen zu Gunsten von Blinden und Sehbehinderten und den verbindlichen WIPO-Vertrag zum Urheberrecht in Bezug auf Bücher und Druckerzeugnisse für blinde und sehbehinderte Menschen zu unterstützen, ist für Josef Weidenholzer begrüßenswert. Denn Nichtdiskriminierung ist ein in Artikel 21 der Grundrechte Charta verankertes Grundrecht. Alle Menschen haben ein Recht auf Zugang zu Wissen, Büchern und Werken. Inwiefern die Kommission wirklich bereit ist, sich hier für grundlegende Änderungen einzusetzen wird sich bei der Konferenz in Marakesch im Juni zeigen, wo es darum geht den völkerrechtlich verbindlichen WUPO Vertrag zu verhandeln und zu unterzeichnen.
Presseaussendung: Weidenholzer/Regner: „Voller Zugang für Blinde und Sehebhinderte zu Werke in der EU“
Video zur Plenardebatte: Entwurf des WIPO-Vertrags über Ausnahmen vom Urheberrecht für Sehbehinderte
Link auf Heise.de: „WIPO Konferenz soll Ausnahmen für Sehbehinderte absegnen“ (Dez. 2012)

Leichtfried/Weidenholzer zu EU-USA-Freihandelsabkommen: Chancen nutzen und BürgerInnen-Interessen vertreten

Utl.: SPÖ-Europaabgeordnete treten für transparente Verhandlungen ein, um ein „zweites ACTA zu verhindern“
Wien (OTS/SK) – Donnerstag Mittag stimmte das Europäische Parlament in Straßburg über den Entschließungsantrag zu Verhandlungen der EU mit den USA über ein Handels- und Investitionsabkommen ab. Jörg Leichtfried, Delegationsleiter der SPÖ-Europaabgeordneten und Mitglied im Ausschuss für internationalen Handel, macht deutlich: „Die engere Zusammenarbeit der größten Wirtschaftsmacht der Erde, der EU, mit der zweitgrößten Wirtschaftsmacht, den USA, bietet enorme Chancen. Wir könnten dann beispielsweise Standards setzen. Bei den Verhandlungen soll kein Themenbereich vorab aus den Verhandlungen ausgeklammert werden.“ Es muss aber, so der SPÖ-Europaabgeordnete, ein ganz besonderes Augenmerk auf die folgenden Inhalte gelegt werden:
– das Verhandlungsergebnis darf nicht zu Verschlechterungen der europäischen Arbeitsbedingungen führen, im Gegenteil: es soll Anstoß für Verbesserungen europäischer und amerikanischer ArbeitnehmerInnen sein;
– ein sensibler Umgang mit Agrarfragen muss gewährleistet sein;
– es darf zu keiner Aufweichung des Datenschutzes kommen;
– die Verhandlungen müssen transparent sein;
– die Verhandlungen dürfen auch nicht übereilt geführt werden.
Der SPÖ-Europaabgeordnete Josef Weidenholzer, offizieller Vertreter der S&D-Fraktion zum Freihandelsabkommen im Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz des Europäischen Parlaments, macht einen fairen und offenen Umgang bei den Verhandlungen zur Grundvoraussetzung für ein mögliches Gelingen. „Ohne Transparenz droht ein zweites ACTA. ACTA ist ja unter anderem deshalb ‚gestorben‘, weil keine Zustimmung und Akzeptanz in der Öffentlichkeit, und darum auch nicht im Parlament erzielt werden konnte.“ Weidenholzer kritisiert eine Ungleichbehandlung von InteressensvertreterInnen. So sollen WirtschaftsvertreterInnen im „Industry Advisory Committee“ Zugriff auf Vertragsentwürfe haben und zu diesen Stellung nehmen dürfen.
Das EU-Parlament und europäischen VerbraucherschützerInnen müssen sich hingegen auf Briefings durch die EU-Kommission verlassen. „Für mich steht fest: Das EU-Parlament und die Öffentlichkeit sollen die gleichen Dokumente erhalten, die auch das Advisory Committee bekommt. Zudem sollen VerbraucherschützerInnen und andere nicht-wirtschaftliche InteressensvertreterInnen ähnlich der Industrie, strukturell in die Verhandlungen eingebunden werden“, betonte Weidenholzer.

Syrien – Weidenholzer: EU soll Ersuchen des UNHCR nach Aufnahme von Kontingentflüchtlingen prüfen

Utl.: Konzentration der Flüchtlinge in Nachbarstaaten kann instabile Lage zusätzlich gefährden
Heute, Donnerstag, wird im Europäischen Parlament über die Lage der Flüchtlinge in Syrien abgestimmt. „In unserer unmittelbaren Nachbarschaft, in Syrien, spielt sich gegenwärtig eine der größten Tragödien der Gegenwart ab. Hunderttausende Menschen werden Opfer von Gewalttaten, verlieren ihr Hab und Gut und werden ihrer kulturellen und religiösen Identität beraubt“, betont der EU-Abgeordnete Josef Weidenholzer gegenüber dem Pressedienst der SPÖ. ****
Noch sei kein Ende dieses Dramas abzusehen, Tag für Tag machen sich tausende syrische Flüchtlinge auf den Weg in die Nachbarländer Libanon, Jordanien, Türkei und Irak. „Es ist daher zu begrüßen, dass die EU beträchtliche Mittel aufwendet, um den an Syrien angrenzenden Staaten dabei zu helfen, die gigantischen Flüchtlingsströme zu bewältigen, indem ein Mindestmaß an Grundversorgung bereitgestellt wird“, unterstreicht Weidenholzer, der darauf verweist, dass die Europäische Union rund 600 Millionen Euro an humanitärer Hilfe zugesagt hat und somit der größte Unterstützer von syrischen Flüchtlingen ist.
„Auf Dauer stellt die hohe Konzentration von Flüchtlingen allerdings ein Potential dar, das die instabile Lage in der Region zusätzlich gefährdet. Europa sollte daher auch ernsthaft das Ersuchen des UNHCR prüfen, inwieweit nicht auf dem Gebiet der Union – vor allem unter dem Titel der Familienzusammenführung – Kontingentflüchtlinge aufgenommen werden können“, so der Europaparlamentarier abschließend.

SoHo: EU-Abgeordnete Regner und Weidenholzer mahnen Antidiskriminierungsrichtlinie ein

Utl.: Traschkowitsch: Der Rat muss endlich handeln!
Wien (OTS/SK) – Bei der gestrigen Aussprache im EU-Parlament zum Stockholm-Programm mahnten die SPÖ-EU-Abgeordneten Evelyn Regner und Josef Weidenholzer die seit langem im Rat liegende Antidiskriminierungsrichtlinie (KOM 2008/426), die den Schutz vor Diskriminierung außerhalb der Arbeitswelt vorsieht, ein. „Die Richtlinie ist längst überfällig und wird nur durch einzelne Mitgliedsstaaten blockiert. Mein Dank für diese Initiative gilt Evelyn Regner und Josef Weidenholzer, die sich im Europäischen Parlament stets dem Thema Diskriminierung und dem Auftreten gegen Homophobie und Fremdenfeindlichkeit einsetzen“, betonte Peter Traschkowitsch, Bundes- und Wiener Landesvorsitzender der SoHo (Sozialdemokratische Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgender und Intersexuellen Organisation), am Mittwoch gegenüber dem SPÖ-Pressedienst. ****
„Um bei den Worten von Evelyn Regner und Josef Weidenholzer zu bleiben: Ein Herzstück des Stockholmer-Programms ist, alle Formen von Diskriminierung, Fremdenfeindlichkeit und Homophobie zu bekämpfen. Im Aktionsplan gibt es zwar eine Reihe nicht-legislativer Maßnahmen zu Antidiskriminierung, auf die Zustimmung des Rates zur 2008 von der Kommission vorgelegten Richtlinie zur Anwendung des Grundsatzes zur Gleichbehandlung und Nichtdiskriminierung warten wir noch immer“, erklärte Traschkowitsch.
„Die EU-Kommission nimmt enorme Anstrengungen auf sich um Diskriminierung in jeglicher Hinsicht, sowie Homophobie und Fremdenfeindlichkeit zu bekämpfen. Daher ist es an der Zeit diese so wichtige Richtlinie, die als weiterer Baustein im Europäischen Haus zu sehen ist, im Rat beschließen zu lassen. Die Bekämpfung gegen Diskriminierung ist ein unaufhörlicher Prozess, dieser darf durch niemanden gestoppt werden, auch nicht durch einzelne egoistische Mitgliedsstaaten“, betonte Traschkowitsch. (Schluss) up/ah
~ Rückfragehinweis: SPÖ-Bundesorganisation, Pressedienst, Löwelstraße 18, 1014 Wien, Tel.: 01/53427-275 http://www.spoe.at/online/page.php?P=100493 ~
*** OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS – WWW.OTS.AT ***
OTS0133 2013-05-22/11:41
221141 Mai 13

Regner/Weidenholzer: Voller Zugang zu Büchern und Zeitschriften für Blinde und Sehbehinderte

Utl.: SPÖ-Europaabgeordnete unterstützen die notwendigen Ausnahmen im Urheberrecht

Wien (OTS/SK) – Bei den gestrigen Erklärungen des Rates und der Kommission im Straßburger Europaparlament zum Entwurf des WIPO-Vertrags über Ausnahmen vom Urheberrecht für Sehbehinderte hat der SPÖ-Europaabgeordnete Josef Weidenholzer einen „vollständigen Zugang zu Büchern und Zeitschriften für Blinde und Sehbehinderte“ gefordert. „Nichtdiskriminierung ist eines der wichtigsten EU-Grundprinzipien. Die Möglichkeit, Zugang zu Büchern und anderen Sprachinhalten zu bekommen, bedeutet die Verwirklichung des Artikels 21 der EU-Grundrechtecharta für sehbehinderte Menschen. Für Blinde und Sehbehinderte bedeutet dies aber noch viel mehr: Der Zugang zu Büchern und Zeitschriften ist gleichzusetzen mit dem Zugang zu Wissen und Weiterbildung. Wie wir wissen, liegen nur 5 Prozent in zugänglichen Formaten vor – wir müssen aber 100-prozentigen Zugang gewährleisten“, sagte Weidenholzer, Mitglied im Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres, am Mittwoch gegenüber dem SPÖ-Pressedienst. ****


Die SPÖ-Europaabgeordnete Evelyn Regner macht deutlich: „Um die Texte in Blindenschrift oder in maschinenlesbare oder hörbare Formate umwandeln zu können, müssen Ausnahmen vom Urheberrecht geschaffen werden. 2009 sprach sich die Kommission noch gegen einen solchen bindenden Vertrag aus. Dass sie ihre Einwände jetzt zurückgestellt hat und willens ist, verbindliche Ausnahmeregelungen zu Gunsten von Blinden und Sehbehinderten zu unterstützen, ist sehr begrüßenswert.“ Regner, stv. Vorsitzende des Rechtsausschusses, will in weiterer Folge auch eine grundlegende Überarbeitung des „veralteten Urheberrechts“ erreichen.


Hintergrund: Der WIPO-Urheberrechtsvertrag ist ein 1996 von der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) verabschiedetes Sonderabkommen und bildet den Rahmen für die Anpassung der nationalen Urheberrechtsgesetze an die Anforderungen digitaler Netzmedien.