Vorratsdatenspeicherung nicht grundrechtskonform

Am Donnerstag hat der Generalanwalt des EuGH in seinen Schlussanträgen verkündet, dass die derzeitig gültige Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung aus dem Jahr 2006 nicht grundrechtskonform ist. Das Ö1 Mittagsjournal hat dazu EU-Datenschutzexperten Josef Weidenholzer nach seiner Einschätzung gefragt. Hier gibt es die Tondatei zum Nachhören und das Gespräch als Text.
Ö1 Mittagsjournal: EU-Gutachter hält Vorratsdatenspeicherung für rechtswidrig => Hier nachzuhören: Vorratsdatenspeicherung Ö1 12.12.2013
Arnim-Ellissen Hubert (ORF)
Die Speicherung von Kommunikationsdaten auf Vorrat, also ohne jeden konkreten Verdacht, ist grundrechtswidrig. Zu diesem Schluss kommt der zuständige Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofes. Geklagt hatten unter anderem, mehr al 11 000 österreichische Bürger und die Kärntner Landesregierung. Das Urteil des EuGH dürfte zwar erst in einigen Monaten fallen, in den meisten Fällen aber folgen die Richter den Vorschlägen des Generalanwalts. Aus Brüssel berichtet Ernst Kernmayer:
Kernmayer Ernst (ORF)
Jeder Anruf vom Handy, jedes SMS, jede Email – gespeichert vom Telekomunternehmen ihre Vertrauens, bis zu 2 Jahre lang. Nicht der Inhalt, aber die Verbindungsdaten, wer mit wem kommuniziert ist so jederzeit nachvollziehbar und kann von der Polizei abgefragt werden. Der zuständige Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs hält das für unvereinbar mit der Grundrechtscharta der Europäischen Union. Die Datenspeicherung ohne konkreten Verdacht sei unverhältnismäßig und würde die eigentlichen Ziele der Bekämpfung schwerer Verbrechen kaum erfüllen, heißt es im Gutachten des Generalanwalts. Der Datenschutzexperte des Europaparlaments, der SPÖ-Abgeordnete Josef Weidenholzer pflichtet bei.
Weidenholzer Josef (SPÖ)
Das große Problem ist ja, dass das unverhältnismäßig ist. Dass das nicht anlassbezogen geschieht und dass es eigentlich auch nicht mehr dem tatsächlichen Zweck dient, dass ich Terrorismus und schwere Verbrechen bekämpfe.
Kernmayer Ernst (ORF)
Die Vorratsdatenspeicherung wurde von der EU als Reaktion auf die Terroranschläge in Madrid und London 2004 und 2006 erlassen. Längst hat die EU-Kommission angekündigt, die Regeln zu überarbeiten. Konkrete Vorschläge hat sie bisher aber nicht vorgelegt. Österreich hat die Vorratsdatenspeicherung erst 2012 übernommen und ist vom Europäischen Gerichtshof sogar wegen Säumigkeit verurteilt worden. Jetzt könnte es beim EuGH aber in die andere Richtung gehen. Das Urteil wird zwar erst in einigen Monaten erwartet, die Richter folgen allerdings meistens den Vorschlägen des Generalanwalts. Der plädiert im heutigen Befund allerdings nicht für sofortige Aufhebung der Vorratsdatenspeicherung, sondern schlägt vor, den Gesetzgebern Zeit zur Reparatur ein zur räumen.

Verordnung zur Überwachung der Seeaußengrenzen

Jährlich endet für zehntausende Menschen die gefährliche Flucht aus der Heimat im Mittelmeer. Sie werden von Militärschiffen der Mitgliedsstaaten, koordiniert von der EU-Grenzschutzagentur (Frontex) angehalten und in vielen Fällen wieder zurück geschickt. Die Seetüchtigkeit der Boote oder der Zustand der Passagiere spielte bisher eine eher untergeordnete Rolle. Mit der neuen Verordnung, soll sich das nun ändern und die Suche und Rettung von Flüchtlingsbooten verbessert und verstärkt werden.

Welche Verbesserungen konnten erreicht werden?

Das Abstimmungsergebnis des Ausschusses, also die Vorgabe für die Verhandlungen mit dem Rat, ist äußerst vielversprechend. Von den 33 Abänderungsanträgen (hier geht’s zu den gesammelten Abänderungsanträgen), die Josef Weidenholzer eingebracht hat, wurde nur einer abgelehnt. Der Rest ist entweder in die Kompromissvorschläge des Berichterstatters eingegangen oder wurde zusätzlich zu diesen angenommen. So konnte Josef Weidenholzer zahlreiche zusätzliche Schutzmaßnahmen zugunsten der Flüchtlinge durchsetzten; darunter folgende:
– Boote dürfen, anders als beim Kommissionsvorschlag, auf hoher See nicht abgedrängt werden.
– Spezieller Schutz vor Zurückweisung, wenn in einem Drittstaat kein individuelles und faires Asylverfahren möglich ist, einer Person in einem Drittstaat aufgrund ihrer Rasse, Religion, Nationalität, sexuellen Orientierung oder Mitgliedschaft zu einer bestimmten sozialen oder politischen Gruppe Gefahr droht oder die Person aus medizinischen oder anderen Gründen Schutzbedürftig ist.
– Die Agentur muss detaillierte Berichte über die Einhaltung der Grundrechte vorlegen, die auch die „Einsprüche“ der Flüchtlinge und die darauf erfolgten Maßnahmen enthalten müssen.
– Die Einsatzkräfte der Mitgliedsstaaten oder der Agentur müssen sich auch dann an den Vorgaben des Unions- und Völkerrechts orientieren, wenn die Einsätze in Hoheitsgewässern von Drittstaaten stattfinden und diese andere Normen vorsehen würden.
– Die Suche und Rettung von Flüchtlingen ist ein wesentlicher Bestandteil. Die Definition der Grenzüberwachung wird nicht mehr auf das Abfangen von Flüchtlingen beschränkt, sondern mit Suche und Rettung erweitert, wodurch die Aufgabe Menschenleben zu retten in den Mittelpunkt rückt.
– Die Einsatzkräfte sollen einen Zugang zu ÄrztInnen, ÜbersetzerInnen und andere ExpertInnen haben.
– Jede Einheit muss zumindest eine Person mit medizinischer Ausbildung enthalten.
– Alle Einsatzkräfte sollen Schulungen zu Grundrechten, Kinderrechten, Völkerrecht und anderen wichtigen Gesetzen erhalten.

Hintergrund der Verordnung

Die Europäische Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen (Frontex) ist unter anderem für die Koordination der Einsätze im Mittelmeerraum zuständig. Um möglichst einheitliche Regeln für diese Einsätze zu schaffen, hat der Rat 2010 einen Beschluss 2010/252/EU verabschiedet, der jedoch bereits im September 2012, auf Klage vom Parlament, vom Europäischen Gerichtshof aufgehoben wurde. Der EUGH verfügte jedoch, dass der Ratsbeschluss so lange in Kraft bleibt, bis eine geeignete Regelung gefunden wird. Der Beschluss ist oftmals in Kritik geraten, da er es ermöglichte Boote mit Flüchtlingen an Bord einfach abzudrängen. Ein Bruch mit dieser Praxis erfolgte erstmals im Februar 2012, als der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) sein wegweisendes Urteil im Fall Hirsi Jamaa und andere aussprach.

Grundsatz der Nichtzurückweisung

Der Grundsatz der Nichtzurückweisung ist ein völkerrechtliches Gebot, das laut Genfer Flüchtlingskonvention die Zurückweisung von Personen untersagt, wenn ihr Leben oder ihre Freiheit wegen ihrer Rasse, Religion, Staatsangehörigkeit, ihrer Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen ihrer politischen Überzeugung bedroht sein würde. Als Chefverhandler der S&D Fraktion hat Josef Weidenholzer in der neuen Verordnung eine umfassendere Definition des Grundsatzes durchgesetzt, die die Definitionen der Europäischen Charta der Grundrechte und die Auslegung des EGMR in seinem Urteil (Hirsi s.u.) berücksichtigt.

Wie geht es weiter?

Der Berichterstatter Carlos Coehlo (Portugal, EVP) hat das Mandat erhalten um, basierend auf der beschlossenen Parlamentsposition, mit dem Rat zu verhandeln. Können sich EU-Parlament, Rat und Kommission in erster Lesung einigen, dann wird die Verordnung aller Voraussicht nach im April 2014 beschlossen. Gibt es keine Einigung, hat die Kommission einen neuen Vorschlag zu präsentieren, der in zweiter Lesung behandelt wird.
Weitere Informationen:
Link zur Verordnung auf der Seite des EP: http://www.europarl.europa.eu/oeil/popups/ficheprocedure.do?reference=2013/0106%28COD%29&l=en

Nachgefragt: Europäisches Jahr 2014

Im Frühjahr nahm das Europäische Parlament eine schriftliche Erklärung an, in dem es sich für ein Europäisches Jahr 2014 unter dem Motto „Vereinbarkeit von Beruf und Familie“ aussprach. Die Europäische Kommission reagierte weder auf den Wunsch des Parlaments, noch auf verschiedene Nachfragen zum Thema. Diese Themenjahre werden seit 1983 organisiert. Seit dem Jahr 2002 gab es keine Lücke mehr. Vor Kurzem wurde bekannt, dass  2014 gar kein Europäisches Jahr stattfinden soll. Gemeinsam mit der SPD-Europaabgeordneten Jutta Steinruck hat Josef Weidenholzer daher eine parlamentarische Anfrage an die Kommission eingebracht.

Hier die Anfrage im Originallaut:

Die Mehrheit der Mitglieder des Europäischen Parlaments unterstützte Anfang 2013 die Written Declaration 32/2012 und sprach sich für ein Europäisches Jahr 2014, unter dem Motto „Vereinbarkeit von Beruf und Familie“, aus. Auf die parlamentarische Anfrage (E-008093-13) zum Thema antwortete die Kommission noch im August, Themen und Inhalte für ein mögliches Europäisches Jahr 2014 zu prüfen. Vor dem Hintergrund, dass es seit dem Jahr 2003 bei den Europäischen Jahren keine Lücke mehr gab und es sich um ein sehr erfolgreiches Projekt handelt, stellen sich folgende Fragen:
1.   Welche Themen wurden von der Kommission für das Jahr 2014 in Betracht gezogen?
2.   Wie werden die Themen, die in Betracht gezogen werden, erhoben?
3.   Wo sind die Ergebnisse der Prüfungen der Themen einzusehen?
4.   Warum hat sich die Kommission entschlossen, das Europäische Jahr 2014 nicht unter dem Motto „Vereinbarkeit von Beruf und Familie“ zu stellen?
5.   Warum hat sich die Kommission entschlossen, im Jahr 2014 kein Europäisches Jahr zu veranstalten?
6.   Wo und wann wurde formell entschieden, dass es kein Europäisches Jahr 2014 geben soll?
7.   Was passiert mit den finanziellen Mitteln, die für das Europäische Jahr 2014 vorgesehen waren?
8.   Wann hat die Kommission vor, ein Europäisches Jahr für die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu machen, wie vom Europäischen Parlament gefordert?

Nein zum Fischereiabkommen EU-Marokko

Das umstrittene Fischereiabkommen der EU mit Marokko soll am Dienstag, den 10. Dezember im Plenum des Europäischen Parlaments abgestimmt werden. Unter Kritik gerät dieses Abkommen, weil es die Rechte des Saharauischen Volkes verletzt. Die betreffenden Seegebiete befinden sich auch vor der Westsahara, das seit den 70er Jahren von Marokko besetzt wird. Josef Weidenholzer spricht sich gegen das Abkommen aus.

Hintergrund

Das Fischereiabkommen der Europäischen Union mit Marokko wurde 2006 mit einer Gültigkeit von vier Jahren abgeschlossen. Dieses Abkommen legte die Fangmöglichkeiten von EU-Fischern fest, als auch den zu leistenden finanziellen Ausgleich an Marokko. Nach Auslaufen des Abkommens lehnte das Europäische Parlament eine Verlängerung im Jahr 2011 ab. Das Parlament sah einerseits die Nachhaltigkeit der Fischbestände nicht gesichert, andererseits verstieß es nach Meinung der ParlamentarierInnen gegen internationales Recht, da es die Interessen der saharauischen Bevölkerung nicht berücksichtigte.

Aktuelle Entwicklungen

Im Juli 2013 wurde ein neues vierjähriges Abkommen mit Marokko paraphiert und Mitte November vom Rat mit qualifizierter Mehrheit angenommen. Am Dienstag stimmt das Europäische Parlament über das Abkommen ab.

Kritik

Das neue Protokoll würde zwar regelmäßige Berichte über die Verwendung der finanziellen Mittel verlangen, die Einnahmen würden trotz allem ausschließlich in das marokkanische Staatsbudget fließen. Die saharauische Bevölkerung wird kaum von dem Abkommen profitieren, gleichzeitig ist eine Überfischung der Bestände vor der Westsahara zu befürchten. Eine spezifische Menschenrechtsklausel wurde ebenfalls nicht in das Abkommen aufgenommen.

Der Westsaharakonflikt

Nach Abzug der ehemaligen Kolonialmacht Spanien im Jahr 1976, besetzte das Königreich Marokko das Territorium Westsahara.  Ein Guerillakrieg zwischen Marokko und der Frente Polisario, die sich für die Unabhängigkeit der Westsahara einsetzt, war die Folge. 1991 konnte schließlich ein Waffenstillstand erreicht werden. Auf das versprochene Selbstbestimmungsreferendum warten die Saharauis allerdings bis heute vergeblich. Viele Saharauis leben bis heute unter schwersten Bedingungen in Flüchtlingslagern in Algerien, andere sind im eigenen Land wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Diskriminierungen und Menschenrechtsverletzungen ausgesetzt.  Heute kontrolliert Marokko etwas zwei Drittel der Westsahara, samt den Küsten- und Seegebiet.

Weitere Informationen

Link zu den Plenarsitzungsdokumenten
 

eCall: Autmatische Notfallhilfe ab 2015

Derzeit wird im Europäischen Parlament über einen Vorschlag diskutiert, der darauf abzielt die Sicherheit auf den europäischen Straßen zu erhöhen. Ab Oktober 2015 soll ein öffentlicher eCall-Dienst auf Basis der europäischen Notrufnummer 112 verpflichtend in allen neuen Fahrzeugen eingeführt werden. „eCall“ ist die Kurzform für „emergency call“ und bezeichnet ein automatisches Notrufsystem für Fahrzeuge. Geschieht ein Unfall, sendet eCall ohne notwendiges Zutun der Fahrzeuginsassen ein Notrufsignal aus.

Der Vorschlag im Detail

Die freiwillige Umsetzung von eCall in den Mitgliedstaaten funktionierte bisher nur mäßig. Daher legte die Europäische Kommission im Juni 2013 ein Gesetzespaket zur verpflichtenden Ausstattung aller neuen PKWs und leichten Nutzfahrzeuge ab 1. Oktober 2015 vor. Das eCall-System soll auf Basis der europäischen Notrufnummer 112 flächendeckend in ganz Europa funktionieren.
eCall kann einerseits manuell über einen Notrufknopf ausgelöst werden, andererseits aber auch automatisch über einen Sensor, beispielsweise wenn der Airbag eines Fahrzeuges ausgelöst wird. Der Vorteil liegt darin, dass eine Notrufzentrale alarmiert wird, selbst wenn die Fahrzeuginsassen bei einem Unfall selbst nicht in der Lage sind Hilfe zu holen.
Im Jahr 2011 gab es rund 1,1 Millionen Verkehrsunfälle auf europäischen Straßen. Dabei wurden 30.000 Menschen getötet und mehr als 1,5 Millionen Menschen verletzt. Laut verschiedener Studien könnte das Eintreffen der Rettungskräfte durch eCall um 40 bis 50 Prozent beschleunigt  und die Zahl der Todesopfer bis zu 10 Prozent gesenkt werden. Vor allem im ländlichen und abgelegenen Gebieten kann mit schnelleren Reaktionszeiten gerechnet werden.
Bei dem geplanten öffentlichen eCall System handelt es sich um ein „schlafendes“ System. Es werden keine Daten gesendet, solange eCall nicht manuell oder durch einen Unfall ausgelöst wird. Dabei wird ein Mindestdatensatz gesendet, der den Rettungskräften die nötigen Informationen übermittelt.

Das Parlament setzt sich für Verbesserungen ein

Josef Weidenholzer, eCall-Chefverhandler für die sozialdemokratische Fraktion im Ausschuss für bürgerliche Freiheiten setzt sich für weitere Verbesserungen des Vorschlags ein. Der 112-eCall-Service muss eine öffentliche Leistung sein. Mit dem Dienst verbundene Kosten dürfen daher nicht auf die Verbraucher übergewälzt werden. Daten sollen zudem nur im Notfall gesendet und lediglich für Rettungszwecke oder für Staumeldungen infolge eines Unfalles verwendet werden. Dieser Änderungsantrag von Josef Weidenholzer zum eCall—Beschluss wurde im Binnenmarktausschuss bereits angenommen und verhindert die Möglichkeit, dass beispielsweise Versicherungsunternehmen an die durch das öffentliche eCall-System gesammelten Daten herankommen.
Im Rahmen der technischen Umsetzung des Systems sollen zudem Technologien zur Stärkung des Datenschutzes eingebettet werden und damit der „privacy by design“-Ansatz erfüllt werden. Daten dürfen nur solange gespeichert werden wie für einen Rettungseinsatz notwendig und in einem Format, das eine restlose Löschung ermöglicht.

Schutz der Privatsphäre

Der Verordnungsentwurf zum öffentlichen eCall beinhaltet im Artikel 6 bereits datenschutzrechtliche Bestimmungen, die vom Europäischen Parlament wohl noch umfassend ausgeweitet werden.
Josef Weidenholzer weist allerdings darauf hin, dass sich Probleme vielmehr durch private Dienste mit Zusatznutzen ergeben, die auf das 112-eCall-System aufbauen oder durch private eCall-Systeme, die von einigen Autoherstellern bereits angeboten werden. Daten über das Fahrverhalten könnten beispielsweise von Versicherungsunternehmen gegen ihre Kunden verwendet werden. Die Verordnung sollte daher vielmehr auf datenschutzrechtliche Aspekte für private eCall-Dienste eingehen. Josef Weidenholzer setzt sich dafür ein, dass private Dienste einerseits strenge rechtliche Auflagen bekommen, andererseits für Kunden immer optional und jederzeit deaktivierbar sind.

Weitere Informationen

Presseaussendung Josef Weidenholzer: EU will Zahl der Verkehrstoten verringern
Procedure file: eCall-Beschluss
Procedure file: eCall-Verordnung
 

Weidenholzer: Wende in Migrationspolitik zeichnet sich ab

Utl.: Innenministerrat befasst sich mit besserem Grenzschutz und Schutz von Flüchtlingen
Wien (OTS/SK) – Die Tragödie von Lampedusa hat offenbar eine Wende im Umgang mit Flüchtlingen markiert. Für den SPÖ-EU-Abgeordneten Josef Weidenholzer sind die humaneren Töne ein erster Hoffnungsschimmer: „Menschenleben zu schützen und neue Wege der legalen Einwanderung zu schaffen, müssen ganz oben auf der Tagesordnung stehen. Deshalb ist es zu begrüßen, dass der Rat der Innen- und Justizminister heute über die Vorschläge der Kommission zu einer besseren Grenzüberwachung diskutiert.“
Laut Vorschlag der Kommission sollen zusätzliche EU-Mittel in Millionenhöhe aufgewendet werden. Um die große Belastung der südlichen Mitgliedstaaten abzufedern, werden verschiedene Solidaritätsmechanismen präsentiert. Mit bis zu 50 Millionen Euro soll den Mitgliedstaaten geholfen werden, ihre Pflichten zu erfüllen und die Aufnahme-, Bearbeitungs-, Überprüfungs- und Registrierungskapazitäten zu verbessern. Andere Solidaritätsmechanismen befassen sich mit der ungleichen Verteilung von Migrantinnen und Migranten auf die Mitgliedstaaten. „Griechenland ist mit 9.310 Asylanträgen im Jahr 2011 einem ganz anderen Druck ausgesetzt als etwa Tschechien mit 750 Anträgen“, erklärt Weidenholzer. Künftig sollen deshalb Anreize geschaffen werden, dass einzelne Mitgliedstaaten mehr Flüchtlinge aufnehmen. Für jede Neu-Ansiedelung soll deshalb dem jeweiligen Land eine Förderung in Höhe von 6.000 Euro gewährt werden.
„Doch der Wunsch nach dem Schutz von Menschenleben darf kein vorrübergehendes Phänomen sein. Er muss sich in allen Gesetzen spiegeln, die sich mit der Grenze im Mittelmeer befassen“, so der Europaparlamentarier, der für die sozialdemokratische Fraktion die neue Mittelmeer-Grenzschutzverordnung verhandelt. Weidenholzer hat von Beginn an mehr Mittel für die Suche und Rettung von Flüchtlingen eingefordert, ebenso wie die Einhaltung der Grundrechte bei Einsätzen im Mittelmeerraum. Die neue Verordnung, die am Montag im Innenausschuss des Parlamentes abgestimmt wird, hat den Vorschlag der Kommission mit zahlreichen Schutzmaßnahmen ergänzt. „Es liegt jetzt am Rat, die öffentlichen Stellungnahmen in die Tat umzusetzen und dem Parlamentsvorschlag zuzustimmen“, betont Josef Weidenholzer in Bezug auf die bevorstehenden Verhandlungen. (Schluss) bj/mp

Weidenholzer: EU vereinfacht grenzüberschreitende Ermittlungen

Utl.: SPÖ-Europaabgeordneter: Innenausschuss beschließt Ermittlungsanordnung – Grenzüberschreitende Beweiserhebung wird möglich
Wien (OTS/SK) – Mit der heutigen Abstimmung über die Europäische Ermittlungsanordnung in Strafsachen im Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres des Europäischen Parlaments in Brüssel konnte ein wesentlicher Fortschritt für mehr Sicherheit in Europa erzielt werden (42 dafür, eine Gegenstimme). Bei der europäischen Ermittlungsanordnung handelt es sich um eine Initiative von sieben Mitgliedstaaten, darunter auch Österreich. Ermittlungen sollen damit schneller und unbürokratischer über Nationalstaaten hinweg erfolgen. „Durch die Ermittlungsanordnung wird die Beweiserhebung in Strafsachen deutlich vereinfacht. Künftig kann die Justiz eines EU-Mitgliedsstaates Zeugenbefragungen oder Hausdurchsuchungen in anderen EU-Mitgliedstaaten veranlassen. Damit kann zum Beispiel ein österreichischer Staatsanwalt Zeugenbefragungen in Portugal anordnen, die dann von den portugiesischen Behörden weitgehend automatisch vorgenommen werden“, erklärt EU-Abgeordneter Josef Weidenholzer, Schattenberichterstatter zur Richtlinie. „Die Ermittlungsanordnung ist ein wichtiger Beitrag zur Stärkung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit in justiziellen Angelegenheiten. Der Kampf gegen Verbrechen wird durch die Ermittlungsanordnung europaweit verbessert. In langen Verhandlungen konnten wir die Richtlinie wesentlich verbessern und stärken. Das Ergebnis ist ein ausgewogener Kompromiss.“
In den Verhandlungen hat das Europäische Parlament erfolgreich dafür sorgen können, dass hohe Verfahrensstandards und der Schutz der Grundrechte garantiert werden. „Ein mehr an Möglichkeiten macht auch ein mehr als Absicherung von Grundrechten notwendig“, so EU-Abgeordneter Weidenholzer, der in den Verhandlungen mit dem Rat in der Richtlinie auch eine Grundrechteklausel durchsetzen konnte, wonach eine Ermittlungsanordnung abgelehnt werden kann, wenn die Grundrechte der betroffenen Person nach der EU-Grundrechtecharta und dem EU-Vertrag beeinträchtigt werden.
Die Ermittlungsanordnung wird in allen Mitgliedstaaten außer Dänemark eingeführt, das an der europäischen Justizzusammenarbeit grundsätzlich nicht teilnimmt. Großbritannien will sie einführen, Irland prüft das noch. Bei der Abstimmung im Februar im Plenum des EU-Parlaments wird mit einer breiten Mehrheit gerechnet. Ministerrat und Europaparlament einigten sich am 26. November 2013 in Brüssel auf einen Kompromiss, der noch formal von den Mitgliedstaaten und dem Plenum des Parlaments gebilligt werden muss, was bis Februar geschehen soll. Die Ermittlungsanordnung tritt 2016 in Kraft.
 
051112 Dez 13

Weidenholzer: Barrierefreies Leben von Menschen mit Behinderung fördern

Utl.: SPÖ-Europaabgeordneter zum Internationalen Tag der Menschen mit Behinderung
Wien (OTS/SK) – Anlässlich des Internationalen Tages der Menschen mit Behinderung am 3. Dezember ruft SPÖ-Europaabgeordneter Josef Weidenholzer zu mehr Engagement zur tatsächlichen Inklusion auf. Mehr als 80 Millionen Menschen (etwa 16 Prozent der Gesamtbevölkerung der EU) leben mit Behinderung. „Die Beschäftigungsquote für Menschen mit Behinderung beträgt europaweit nur etwa 45 Prozent. Sie sind am stärksten von der Finanzkrise betroffen“, sagt Weidenholzer am Montag gegenüber dem SPÖ-Pressedienst.
Der SPÖ-Europaabgeordnete fordert, dass Sparmaßnahmen nicht Vorwand für ungerechtfertigte Einschnitte bei Leistungen für Menschen mit Behinderung oder bei Projekten für deren soziale Integration sein dürfen. Weidenholzer: „Die Förderung der Barrierefreiheit muss im Vordergrund stehen.“ In einer Entschließung des EU-Parlaments werden die Mitgliedstaaten und die EU-Kommission aufgefordert, die UNO-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen zu ratifizieren und umzusetzen. Bisher wurde die Konvention von 17 der 28 Mitgliedstaaten ratifiziert, darunter auch Österreich.
„Es ist mir ein besonderes Anliegen, dass alle Informationen und Angebote des EU-Parlaments sowie der nationalen Parlamente für alle Menschen zugänglich sind – wozu zum Beispiel barrierefreie Webseiten ebenso gehören wie behindertengerechte Zugänge in den EU-Institutionen für Menschen, die auf einen Rollstuhl angewiesen sind“, sagt Weidenholzer. Er sieht Verbesserungsmöglichkeiten insbesondere auch in der Anerkennung der Gebärdensprache als Amtssprache in den Mitgliedstaaten, ebenso wie das verstärkte Angebot an Praktika für beeinträchtigte Personen.

Weidenholzer/Regner: Musikdownload in Europa zukünftig leichter und billiger!

Utl.: Neue Richtlinie bringt deutliche Verbesserungen für Musik-AnbieterInnen und Musik-LiebhaberInnen
Wien (OTS/SK) – Im Europäischen Parlament konnten diese Woche erhebliche Fortschritte bei der Regelung von Musikdownloads erzielt werden. Der Rechtsausschuss hat am 26. November 2013 einstimmig die Richtlinie zu Verwertungsgesellschaften beschlossen. Im Vorfeld konnte ein Kompromiss zwischen Rat und EU-Parlament erreicht werden. Damit werde es für Konsumenten einfacher und billiger, Musik downzuloaden, informieren die SPÖ-EU-Abgeordneten Josef Weidenholzer und Evelyn Regner.
„Bisher gab es viele unterschiedliche Lizenzen, an die sich Musikanbieter halten mussten, um ihr Angebot in Europa zum Download zur Verfügung zu stellen. Das ist zu kompliziert und hemmt den Markt. Nicht umsonst müssen Musikfreunde in Europa länger auf Angebote warten, die es beispielsweise in den USA schon längst zum Download gibt. Mit der neuen Richtlinie konnten wir wichtige Verbesserungen erreichen. In Zukunft wird es für Konsumenten nicht nur einfacher und billiger, Musik downzuloaden, auch das Angebot wird breiter werden“, fasst EU-Abgeordneter Josef Weidenholzer, der die Richtlinie mit verhandelt hat, das Ergebnis zusammen.
Auch die SPÖ-Europaabgeordnete Evelyn Regner, stv. Vorsitzende des Rechtsausschusses, begrüßt das Ergebnis: „Der Kompromiss ist gut. Wir konnten wesentliche Verbesserungen für Konsumenten und Künstler erreichen. Musikdownload wird dadurch grenzüberschreitender und leichter möglich. Die Regelungen sind nun klarer, übersichtlicher und fairer ausgestaltet – für Anbieter, Konsumenten und Künstler. Die Mehrgebietslizenzen sind eine wichtige Erleichterung für jene, die mit innovativen, legalen Angeboten Musik verbreiten wollen. Künstler und Konsumenten erhalten damit mehr Rechtssicherheit“.
Als „Schattenberichterstatter“ konnte Josef Weidenholzer das Recht auf alternative Lizenzen erreichen, womit das Selbstbestimmungsrecht der Künstler erheblich gestärkt wird. „Künstlerinnen und Künstler erhalten damit das Recht, selbst über die Verpackung ihrer Werke zu bestimmen und auch alternative und freie Lizenzen zu verwenden“. Insbesondere junge Künstler profitieren davon, weil damit eine schnellere Weiterverbreitung ermöglicht wird. Ebenfalls von Weidenholzer durchgesetzt werden konnte die Verkürzung der Frist, bis wann die Tantiemen spätestens an die Künstler ausbezahlt sein müssen. „Bisher gab es keine klaren Vorgaben. Ich konnte durchsetzen, dass die Frist von zwölf auf neun Monate herabgesetzt wurde, was für Kunst- und Kulturschaffende erhebliche Vorteile bringt“, so Weidenholzer abschließend.