Wichtige Wahlinfos für EU BürgerInnen in Österreich

„Am 25 Mai wird ein neues EU Parlament gewählt. Alle Bürger und Bürgerinnen aus den anderen EU Staaten sind in Österreich wahlberechtigt. Dazu muss man sich bis 11.März in das Wählerverzeichnis eintragen lassen – darum bitte ich sie. Denn jede Stimme ist wichtig, schließlich entscheiden wir bei dieser Wahl über die Zukunft Europas. Nutzen sie die Möglichkeit und lassen sie sich bis zum 11. März in das Wählerverzeichnis eintragen.“

Europaabgeordneter Prof. Josef Weidenholzer

 
Auf europäischer Ebene mitbestimmen? Geht ganz einfach!
Bei der Wahl zum europäischen Parlament haben alle BürgerInnen der EU die Möglichkeit den Kurs für die nächsten Jahre mitzubestimmen. Es bedarf nicht der österreichischen StaatsbürgerInnenschaft um in Österreich wählen zu können. Dazu muss man sich bis spätestens  11. März ins lokale Wählerverzeichnis eintragen lassen.
Voraussetzungen:

  • Staatsbürgerschaft in einem EU-Mitgliedsland
  • Hauptwohnsitz in einer österreichischen Gemeinde
  • Kein Ausschluss von der Wahl im Herkunftsland

Um wählen zu können, folgendes zur jeweiligen Gemeinde oder zum Magistrat mitnehmen:

  • Amtlicher Lichtbildausweis (Reisepass, FührerInnenschein)
  • Meldebestätigung – kann man sich bei der Behörde ausstellen lassen
  • Nachweis der Staatsangehörigkeit (Reisepass)
  • Im Idealfall: ausgefülltes Formular zur Aufnahme ins Melderegister mitnehmen

Die Formulare zur Wählerregistrierung finden sie auch unter: www.weidenholzer.eu/rl15/….
ACHTUNG: Frist ist der 11. März!
Hier ist das Formular zum Download:Antrag_Waehlerevidenz_EU_blau
Link zur offiziellen Seite: BMI (mit Übersetzungshilfe)
Link mit nützlichen Tipps: Help

Josef Weidenholzer zu den europäischen Grundrechten

In einer Ansprache im Plenum des Europäischen Parlaments erklärt SPÖ EU-Abgeordneter Josef Weidenholzer den Zusammenhang der europäischen Menschenrechte mit dem EU-Datenschutzpaket und dem NSA-Überwachungsskandal.

Bild von eiz-niedersachsen.de

Josef Weidenholzer über die Europäische Ermittlungsanordnung

Bei der europäischen Ermittlungsanordnung handelt es sich um eine Initiative von sieben Mitgliedstaaten, darunter auch Österreich. Ermittlungen sollen damit schneller und unbürokratischer über Nationalstaaten hinweg erfolgen. Durch die Ermittlungsanordnung wird die Beweiserhebung in Strafsachen deutlich vereinfacht. Künftig kann die Justiz eines EU-Mitgliedsstaates Zeugenbefragungen oder Hausdurchsuchungen in anderen EU-Mitgliedstaaten veranlassen.

 Bild von http://eu2013.ie/de/

EU-Parlament fordert mehr Kontrolle bei EUROPOL

Utl.: SPÖ-Europaabgeordneter Josef Weidenholzer gegen EUROPOL-Datenaustausch mit privaten Unternehmen
Wien (OTS/SK) – Bei der heutigen Abstimmung im Plenum des Europäischen Parlaments zur EUROPOL-Verordnung (Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit und die Aus- und Fortbildung auf dem Gebiet der Strafverfolgung) konnten wesentliche Verbesserungen bei der Bekämpfung von Kriminalität sowie bei Datenschutzstandards gleichermaßen erzielt werden. „Sicherheit und Datenschutz sind kein Widerspruch, sondern miteinander vereinbar“, macht SPÖ-Europaabgeordneter Josef Weidenholzer, Mitglied im Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres, und sozialdemokratischer Chefverhandler deutlich. ****
Die Konservativen hatten sowohl im Ausschuss (wo sie gescheitert sind) als auch heute im Plenum versucht, den direkten Austausch von Europol mit Firmen und privaten Unternehmen zu „legalisieren“. Weidenholzer am Dienstag gegenüber dem SPÖ-Pressedienst: „Das ist hoch brisant und gefährlich, weil das bedeuten würde, dass es EUROPOL mit direkten Anfragen an Unternehmen wie Telekommunikationsanbieter oder etwa auch Firmen wie Facebook es ermöglicht worden wäre, zu sehr in die Privatsphäre der BürgerInnen einzudringen. Die Sozialdemokraten konnten das streichen und stattdessen fundamentale Datenschutzrechte durchsetzen.“
Mit der heutigen Abstimmung wurde der Grundstein für die moderne Polizeiagentur EUROPOL für die nächsten Jahrzehnte geebnet. Mit dem Beschluss fordert das Europäische Parlament eine echte parlamentarische Kontrolle ein. In Zukunft soll die Arbeit von Europol durch einen Kontrollausschuss – bestehend aus Vertretern des Europäischen Parlaments und der nationalen Parlamente – kontrolliert werden. „Wir konnten durchsetzen, dass EUROPOL effiziente Strukturen erhält und die Kontrolle der Agentur durch das Europäische Parlament und die nationalen Parlamente verstärkt wird. Auf europäischer Ebene konnten damit heute wesentliche Verbesserungen für die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger in Europa erreicht werden, da die grenzüberschreitende Zusammenarbeit entbürokratisiert und im Sinne eines besseren Schutzes der Bevölkerung und eines effizienteren Kampfes gegen organisierte Kriminalität gestaltet wird“, so Weidenholzer.
Der heutige Beschluss des Europäischen Parlaments bildet die Grundlage für die Verhandlungen mit Kommission und Mitgliedsstaaten, die dem noch zustimmen müssen. Mit der Verordnung soll die Agentur endlich dem Lissabon-Vertrag angepasst werden. (Schluss) bj/mp

Josef Weidenholzer über das lebensrettende System eCall

„eCall“ ist die Kurzform für „emergency call“ und bezeichnet ein automatisches Notrufsystem für Fahrzeuge. Das System wird entweder manuell durch die Betätigung eines Notrufknopfes ausgelöst oder, im Falle eines Unfalles, automatisch über einen Sensor, beispielsweise wenn der Airbag des Fahrzeuges ausgelöst wird. Der Vorteil liegt darin, dass eine Notrufzentrale alarmiert wird, selbst wenn die Fahrzeuginsassen bei einem Unfall selbst nicht in der Lage sind Hilfe zu holen. Vor allem in ländlichen und abgelegenen Gebieten kann dadurch eine schnelle Hilfe garantiert werden.

Bild von https://www.ukimediaevents.com/

Weidenholzer: "Netzneutralität sichern statt abschaffen"

Utl.: Industrieausschuss stimmt über Netzneutralität und Roaming ab
Wien (OTS/SK) – Heute Abend stimmt der federführende und richtungsgebende Industrie-Ausschuss (ITRE) in Straßburg über den Bericht zur „Verordnung zu Binnenmarkt für elektronische Kommunikation“ der spanischen EVP-Berichterstatterin Pilar del Castillo Vera ab. Der Verordnungsentwurf hatte bereits im Vorfeld für heftige Kritik gesorgt, da er zwar die Abschaffung der Roaming-Gebühren beinhaltet, gleichzeitig aber auch das Prinzip der Netzneutralität aufheben würde. „Im EU-Parlament besteht ein breiter Konsens, dass Roaming-Gebühren abgeschafft werden sollen. Die Abschaffung von Roaming darf aber nicht mit der Abschaffung der Netzneutralität als Geschenk an die Großindustrie einhergehen. Gegen die Einführung eines Zwei-Klassen-Internets müssen wir uns wehren“, sagt SPÖ-EU-Abgeordneter Josef Weidenholzer, der im Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz (IMCO) zahlreiche Abänderungsanträge eingebracht und durchgesetzt hat. ****
Die im Mai vergangenen Jahres von der Kommissarin Neelie Kroes vorgestellte Verordnung hätte vorgesehen, dass Telekommunikationsanbieter mit Spezialdiensten eine „Überholspur“ für Mehrzahler einführen können, die das „konventionelle“ Internet für alle verlangsamen würde. „Die Auswirkungen einer solchen Regelung wären katastrophal. Dienste wie Skype könnten in Zukunft nur mehr über die Überholspur möglich sein. Kleine und neue Dienste, aber vor allem Blogs, würden kaum noch Chancen bekommen“, so Weidenholzer. Netzanbieter würden durch die Verordnung ermächtigt, gewisse Dienste zu priorisieren bzw. andere zu verlangsamen. „Das würde nicht nur ein Zwei-Klassen-Internet schaffen, sondern durch die Manipulation von Datenpaketen auch die Privatsphäre aller User weiter eingrenzen“, erklärt Weidenholzer gegenüber dem SPÖ Pressedienst. „Partikularinteressen der Telekommunikationslobby dürfen nicht auf dem Rücken der Konsumentinnen und Konsumenten ausgetragen werden.“
Die Sozialdemokraten im EU-Parlament setzen sich daher vehement für eine massive Veränderung des Kommissionsvorschlages ein. „Ein Angriff auf das freie und neutrale Internet ist ein Angriff auf die Grundrechte der EU-Bürger. Offenheit und Netzneutralität sind die Grundpfeiler des Internets und dessen Innovationskraft. Nur in einem neutralen Netz, frei von Beeinflussung und Drosselung von außen, kann die zunehmende Digitalisierung auch zum Vorteil der Verbraucher sein. Ziel muss es vielmehr sein, das Prinzip der Netzneutralität – die Verpflichtung für Netzanbieter, alle Datenpakete im Internet gleich zu behandeln, gesetzlich auf EU-Ebene zu verankern“, sagt der EU-Abgeordnete. Weidenholzer verweist darauf, dass in den vorhergehenden Abstimmungen im Binnenmarkt- sowie im Kulturausschuss bereits wesentliche Verbesserungen gegenüber dem Kommissionsentwurf erreicht werden konnten. „Dem Kommissionsvorschlag konnten die Giftzähne erfolgreich gezogen werden. Jetzt liegt es an den ITRE-Mitgliedern, es den anderen Ausschüssen gleich zu tun und für ein offenes, ein freies Internet zu stimmen.“
Sozialdemokratische EU-Parlamentarier, allen voran Josef Weidenholzer, haben sich auch in diversen Resolutionen für die Sicherung von Netzneutralität ausgesprochen. Der Beschluss des Industrie-Ausschusses bildet die Grundlage für die voraussichtlich im April 2014 stattfindende Schlussabstimmung im Plenum des EU-Parlaments und Grundlage für die Verhandlungen mit den Mitgliedstaaten. (Schluss) bj/mp
Bild von taz.de unter „Netzneutralität in Deutschland bedroht“

Parlamentarische Anhörung: "Wasser ist ein Menschenrecht"

Am Montag, den 17. Februar fand zum ersten Mal im Europäischen Parlament eine öffentliche Anhörung zu einer Europäischen Bürgerinitiative statt. Die Bürgerinitiative „right2water“ fordert das Recht auf Wasser und sanitäre Grundversorgung für alle Menschen. Diskutiert wurde auch über ein Privatisierungsverbot der Wasserversorgung als Konsequenz der Initiative.
Die Bürgerinitiative „right2water“ konnte europaweit über 1,6 Millionen Unterschriften sammeln und ist somit die erste europäische Bürgerinitiative, die seit dem Inkrafttreten des Vertrages von Lissabon erfolgreich gestartet wurde. Die parlamentarische Anhörung unter dem Titel „Wasser ist ein öffentliches Gut und keine Handelsware“ am Montag im Parlament war ein enormer Erfolg mit hunderten Besuchern. Die Anhörung wurde vom Umweltausschuss in Kooperation mit dem Entwicklungs-, dem Petitions- und dem Binnenmarktausschuss organisiert. Neben zahlreichen Organisatoren und Vertretern der Bürgerinitiative waren auch hochrangige Vertreter der Europäischen Kommission geladen, die sich den kritischen Fragen des Bürgerkomitees und der Abgeordneten stellen mussten.

Wasser ein Menschenrecht

Kernforderung der Initiatoren ist die Sicherung der Wasserleistungen als öffentliches Gut. Wasser und Wasserdienstleistungen dürfen den Regeln des Binnenmarkts nicht unterworfen werden. Die Kommission wurde dazu aufgefordert sich rechtlich zu verpflichten, die Wasserversorgung in der EU nicht zu liberalisieren. Rückendeckung bekamen die Organisatoren der Bürgerinitiative vor allem von den sozialdemokratischen Abgeordneten, die klar stellten, dass ein leistbarer und qualitativ hochwertiger Zugang zu Wasser ein Menschenrecht ist. Private Unternehmen können durch ihr Profitstreben die Leistungssicherheit nicht garantieren und waren in der Vergangenheit oft nachlässig, wenn es um langfristige Investitionen in die nötige Infrastruktur ging.
Kritische Fragen an die Kommission gab es von Seiten der linken Abgeordneten auch in Bezug auf die Arbeit der Troika und das geplante Freihandelsabkommen. Die SPD-Abgeordnete Evelyne Gebhardt wollte etwa wissen wie die Kommission plane mit dem Kapitel zur öffentlichen Vergabe im EU-USA Freihandelsabkommen umzugehen. Angesprochen wurde auch die Wasserprivatisierung in Griechenland, die von der Troika weiterhin gefördert wird.
Auch die Entwicklungszusammenarbeit der Europäischen Union wurde diskutiert. Ein wachsender Anteil der Weltbevölkerung hat keinen Zugang zu Wasser, oft fehlt Wasser zum Anbau von Grundnahrungsmitteln. Gefordert wurde ein Ausbau der europäischen Wasserwirtschaftsprogramme in Entwicklungsländern.

Langfristige Auswirkung auf die EU-Gesetzgebung?

Die politische Bedeutung dieser ersten erfolgreichen Bürgerinitiative ist nicht zu unterschätzen, da sie eine eindeutige Positionierung der europäischen Bevölkerung gegen die Wasserliberalisierung darstellt. Die Initiative könnte die Arbeit der Kommission in den kommenden Jahren daher mitprägen. Einen ersten großen Erfolg konnte right2water bereits vor der Übergabe der Unterschriften erreichen: Das Wasser wurde aus der umstrittenen Konzessionsrichtlinie bis auf weiteres ausgenommen. Auf jene Fragen, welche auf die Review-Klausel im Anwendungsbereich der Konzessionsrichtlinie eingingen, antwortete die Kommission jedoch zurückhaltend. Ein Vertreter der Kommission meinte, er könne nicht vorhersagen was die Kommission in fünf Jahren macht.
Was mit der ersten erfolgreichen Bürgerinitiative geschieht und ob daraus gesetzliche Bestimmungen folgen hängt nun von den nächsten Wochen ab: Bis zum 20. März will die Europäische Kommission ihre Schlussfolgerungen über das weitere Vorgehen präsentieren. Sowohl von den right2water-Organisatoren, als auch von den Europaabgeordneten wurde nachdrücklich gefordert, dass den Worten der Kommission nun auch Taten folgen müssen.

Weitere Informationen

Link zur Homepage der Bürgerinitiative „Right2Water“
Die gesamte öffentliche Anhörung vom 17. Februar kann hier angeschaut werden.

Flüchtlingsschutz verstärkt!

Lehren aus Lampedusa: Stärkerer Schutz für Flüchtlinge an den Seegrenzen Europas.
Abschlussbericht des LIBE-Ausschusses wird am Donnerstag abgestimmt.

Bei den Verhandlungen zur Frontex-Verordnung über die Überwachung der Seeaußengrenzen  konnte Josef Weidenholzer, der als Chef-Verhandler der Sozialdemokratischen Fraktion im Europäischen Parlament zahlreiche Abänderungsanträge einbrachte, große Erfolge verbuchen. Die neue Verordnung, die einen älteren Rats-Beschluss ablöst, enthält wesentliche Verbesserungen und stärkt den Flüchtlingsschutz maßgeblich. So konnten im Rahmen der Verhandlungen unter anderem die folgenden Punkte durchgesetzt werden:

  • Lückenlose Pflicht zur Einhaltung des Grundsatzes der Nicht-Zurückweisung
  • Verpflichtung der Grenzschutz-Einheiten zur Suche und Rettung von Flüchtlingen in Not.
  • Straffreiheit für alle, die Flüchtlingen in Notsituationen Hilfe leisten.
  • Verbot des Abdrängens von Booten auf hoher See (push-backs)
  • Verpflichtung zur Identifikation und individuellen Überprüfung der Schutzbedürftigkeit.
  • Die Einführung einer Solidaritätsklausel, zur Unterstützung überforderter Mitgliedsstaaten.
  • Stärkung der parlamentarischen Kontrolle, durch die Verpflichtung zu einem jährlichen Bericht, der auch Details zur Einhaltung der Grund- und Menschenrechte enthält.
  • Verpflichtung der Einsatzkräfte sich auch dann an Europäischen Recht zu orientieren, wenn die Operation in Gewässern von Drittstaaten stattfindet.
  • Die Erweiterung des Einsatzplanes um genaue Anweisungen im Umgang mit Personen die internationalen Schutz brauchen, unbegleiteten Minderjährigen, Opfern von Menschenhandel und anderen schutzbedürftigen Personen.
  • Verpflichtende Ausbildung der Einsatzkräfte in den Bereichen Grundrechte, Asylrecht und geltendem Recht zur Suche und Rettung auf See.
  • Verpflichtung zur Bereitstellung von Informationen an Flüchtlinge in einer verständlichen Art und Weise.
  • Zugang zu ÜbersetzerInnen, medizinischem Personal, Rechtsberatung und anderen Experten (Landbasiert).
  • Verpflichtung zum Schutz der Daten, insbesondere bei Gefahr für die Flüchtlinge während der Kommunikation mit Drittstaaten.

Die finale Version des Berichtes wird am Donnerstag, 20 Februar 2014 im Ausschuss für Bürgerliche Freiheiten Justiz und Inneres abgestimmt und aller Voraussicht nach mit einer breiten Mehrheit angenommen, was den Weg für die Abstimmung im Plenum des Europäischen Parlaments ebnet. Der Weg zu einer raschen Umsetzung der neuen Verordnung und die damit einhergehenden Verbesserungen für Flüchtlinge ist damit gegeben.

Vergabepaket abgeschlossen

Mit der Annahme im Rat wurde diese Woche das Reformpaket zur öffentlichen Auftragsvergabe und den Konzessionen abgeschlossen. Mit verbindlichen Sozial- und Umweltkriterien konnte ein großer Schritt im Kampf gegen Sozialdumping erreicht werden. Weiterlesen

Kompromisse zum Bericht über den Überwachungsskandal

Mit der gestrigen Abstimmung (12. Februar 2014) über den Bericht zum Überwachungsskandal ging die monatelange Arbeit des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres erfolgreich zu Ende. Auch wenn die Berichterstattung von der Ablehung des Abänderungsantrags 182 überschattet wurden, muss die Wichtigkeit dieses Berichts sowie dessen sieben Schritte gegen Massenüberwachung positiv hervorgehoben werden. Um bei einem Bericht mit weit über 500 Abänderungsanträgen erfolgreich Kompromisse zu schließen, gibt es eben auch Abstecher zu machen – wenn auch angemerkt werden muss, dass Joe Weidenholzer für Abänderungsantrag 182 eingetreten ist bzw. selbst einen ähnlichen Antrag (AM 184) gestellt hat. Sein Antrag für internationalen Schutz für Whistleblower angenommen und somit eine signifikante Verbesserung der InformantInnenrechte fordert.

Alle Detail zu den Kompromissen können hier nachgelesen werden: Kompromisse zum NSA Bericht