Abgeordneter vor Ort: Sprechstunden im August

„Sind etwa schon wieder Wahlen“, ist eine der Reaktionen, die Josef Weidenholzer in seinen „öffentlichen Sprechstunden“, schon öfter begegnet ist. „Da ist man dann schon ein bisschen stolz, wenn man sagen kann, dass man eigentlich nicht wegen Wahlen das Gespräch sucht, sondern weil Politik Impulse von möglichst vielen Menschen braucht. Und die Politikerinnen und Politiker zu den Menschen gehen sollten und nicht umgekehrt“, meint Josef Zehetner, Mitarbeiter in Linz, der Josef Weidenholzer bei seinen Touren begleitet (siehe Foto). So kann es auch im Sommer passieren, dem EU Abgeordneten auf einen der Wochenmärkte in Oberösterreich zu begegnen.
Öffentliche Sprechstunden im August:
Mittwoch, 8.8.2012: Öffentliche Sprechstunde in Vöcklabruck
Freitag, 10.8.2012: Öffentliche Sprechstunde in Bad Ischl
Die Sprechstunden finden jeweils ab 10.00 Uhr vormittags auf öffentlichen Plätzen und Wochenmärkten statt. Alle Interessierten sind herzlich eingeladen, vorbeizuschauen und mitzudiskutieren. Ein Termin oder eine Voranmeldung ist nicht notwendig.
Bericht von dem Magazin Salzi.at über die kommende Sprechstunde in Vöcklabruck.
Öffentliche Sprechstunden in Bild:

Informationen: Mehr Fotos von den bisherigen öffentlichen Sprechstunden finden sich auf flickr.com. Wenn Sie mehr Informationen zu den öffentlichen Sprechstunden erhalten wollen, schreiben Sie bitte ein Mail an [email protected].

Netzsperren verhindern, Freiheit des Internet schützen

Seit Jahren setzt sich die EU Kommission – unter dem Deckmantel zum Schutz von Kindern – für Websperren ein. Es geht im Wesentlichen um die Installierung von diversen Internetfilter-Modellen, die dafür sorgen sollen, dass nur noch bestimmte – gekennzeichnete – Inhalte ins Netz gelangen und zugänglich sind. Bisher hatte die Kommission wenig Erfolg damit – da es immer wieder zu Urteilen – dass zentrale Filtersysteme gegen die Grundrechte verstoßen – kam (EuGH-Urteil).
Freiwillige Maßnahmen
Seit Dezember 2011 setzt die zuständige Kommissarin Neelie Kroes deshalb vermehrt auf „freiwillige“ Maßnahmen seitens der Industrie und hat ein Gremium (die so genannte „CEO-Koaltion“) eingerichtet, in dem IT- und Medienkonzerne wie Microsoft und Facebook einen „Selbstkontrollkodex der Industrie“ für ein sauberes Internet erarbeiten sollen. Die Maßnahmen-Liste geht von Internet-Sperlisten über diversen Upload-Verhinderungsverfahren hin zu Schutzfiltern bzw. Netzsperren. Bis Jahresende sollen – auf Druck der Kommission – schon die ersten „freiwilligen Selbstverpflichtungserklärungen“ für einen „sauberen“ Netzzugang kommen.
… stoßen auf Bedenken
Die Bedenken von Datenschutzbeauftragten und Europa Parlaments gegenüber der Herangehensweise und den bisher angedachten Vorschläge sind groß. Der EU-Datenschutzbeauftragte Peter Hustinx kritisiert in erster Linie, dass den freiwilligen Maßnahmen die gesetzliche Grundlage fehle und Provider nicht dazu angehalten werden sollen, die Internataktivitäten ihrer User zu überwachen. Internet-Sperren würden mit großen Gefahren für Meinungsfreiheit aller Bürgerinnen und Bürger einhergehen und das eigentliche Ziel der Bekämpfung von Kinderpornografie wird durch derartige Maßnahme nicht erreicht. Der LIBE Ausschuss des Europa Parlaments fordert auf Initiative von Josef Weidenholzer, dass der „Selbstkontrollkodex der Industrie“ die rechtlichen Regeln voll respektieren und alle Maßnahmen mit den bestehenden legalen und gerichtlichen Verfahren, der Europäischen Menschenrechtskonvention sowie der Grundrechtecharta der EU im Einklang stehen müssen.
Links:

 
 

EU-Delegation in Belgrad: Bericht

Von 16. – 18. Juli 2012 reiste eine Delegation aus zehn EU-Abgeordneten des Sonderausschusses CRIM nach Belgrad. Ziel der Delegation war es, die Situation in Serbien im Bezug auf Kriminalitätsbekämpfung und Korruption zu erheben. Das Programm umfasste unter anderem ein Treffen mit  serbischen Ministern und mit Organisationen der Zivilgesellschaft. Bericht „Serbiens Kampf gegen das Verbrechen“ im European Circle:

Auszug aus dem European Circle Artikel:

Serbiens Kampf gegen Kriminalität (The European Circle)

Von 16.-18. Juli war eine Delegation des Sonderausschuss gegen organisierte Kriminalität, Korruption und Geldwäsche in Serbiens Hauptstadt Belgrad. In Belgrad wurden Einrichtungen zur Bekämpfung des organisierten Verbrechens besucht und Personen befragt, die in diesen Kampf involviert sind. So standen auf dem drei-tägigen Programm unter anderem ein Treffen mit dem serbischen Innenminister, mit dem über Menschenhandel gesprochen wird, und mit Organisationen der Zivilgesellschaft.

Regner/Weidenholzer: Endlich Bewegung im UrheberInnenrecht

Utl.: Utl.: Vorschläge von Kommissar Barnier stärken KünstlerInnen gegenüber den Verwertungsgesellschaften
Wien (OTS/SK) – EU-Binnenmarktkommissar Michel Barnier präsentierte diese Woche neue Vorschläge zum UrheberInnenrecht in Europa. Einerseits soll Musik in einem Verfahren für alle 27 EU-Staaten lizenziert werden, andererseits sollen die Verwertungsgesellschaften strengeren Regeln unterworfen werden. „Dadurch werden die KünstlerInnen gegenüber den Verwertungsgesellschaften in Hinblick auf das Urheberrecht gestärkt. Wir werden im Rechtsausschuss des EU-Parlaments die Vorschläge genau prüfen und entsprechend nachbessern“, erläutert die SPÖ-Europaabgeordnete Evelyn Regner, stv. Vorsitzende im Rechtsausschuss, am Freitag. ****
Für SPÖ-Europaabgeordneten Josef Weidenholzer, Mitglied im Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz, sind die beiden Vorschläge – einheitliche Lizenzierung und Stärkung der KünstlerInnenrechte gegenüber den Verwertungsgesellschaften – ein „erster Schritt in die richtige Richtung“. Er begrüßt, dass die Kommission „endlich einen Vorschlag präsentiert, der nicht einschüchtern will, sondern konstruktiv an das Problem herangeht“. Es sei wichtig, über Alternativen nachzudenken, denn das derzeit geltende UrheberInnenrecht diene mehr den Geschäftsinteressen großer Konzerne als den Interessen von KünstlerInnen und VerbraucherInnen.
Als nächsten konkreten Schritt fordern die SPÖ-Europaabgeordneten daher mehr Transparenz bei den Ausschüttungsmodellen. Nach wie vor werden 40 Prozent der von AKM, GEMA und anderen nationalen Agenturen eingenommenen Gelder an Verlage und Labels ausgeschüttet und nicht an die eigentlichen UrheberInnen. Deshalb sei es wichtig, dass KünstlerInnen die Gelder schneller erhalten und sich eine neue Agentur europaweit aussuchen können.

Sonderausschuss CRIM: Delegation nach Belgrad

Von 16. – 18. Juli 2012 fährt eine aus zehn Abgeordneten bestehende Delegation des  Sonderausschuss gegen organisisertes Verbrechen, Korruption und Geldwäsche, der im März für die kommenden zwei Jahre gegründet wurde und die Auswirkungen des organisierten Verbrechens auf die Union untersuchen soll, nach Belgrad. In der serbischen Hauptstadt werden dabei Einrichtungen zur Bekämpfung des organisierten Verbrechens besucht und Personen befragt, die in diesen Kampf involviert sind. So stehen auf dem drei-tägigen Programm unter anderem ein Treffen mit dem serbischen Innenminister, mit dem über Menschenhandel gesprchen wird, und mit Organisationen der Zivilgesellschaft. Interessant wird auch das Gespräch mit einem Fußballprofi, der als „Whsitleblower“ die Machenschaften und Methoden der Mafia im Fußball- und Wettgeschäft aufdeckte. Mehr Informationen folgen auf dieser Homepage und via Twitter.
Programm-Punkte 

  • Briefing by the EU Delegation on the general situation in Serbia and in particluar on organised crime, corruption and money laundering
  • The fight against organised crime by Serbian police and judicial authorities
  • Police and security sector reform
  • Corruption and organised crime in Serbia
  • Anti-corruption policy and measures in Serbia
  • EU funded and jointly managed programme with CoE (Council of Europe) – Capacity building of the Directorate for confiscated property and confiscation in Serbia
  • Meeting with Civil Society organisations etc, …

 

Endlich Bewegung im UrheberInnenrecht

Mit der am Mittwoch, 11. Juli 2012 von EU-Binnenmarktkommissar Michel Barnier präsentierten Richtlinie kommt endlich positive Bewegung ins UrheberInnenrecht. Die neue Richtlinie enthält strengere Regeln für Verwertungsgesellschaften, bringt mehr Rechtssicherheit für UrheberInnen und soll durch leichtere und einheitliche Lizenzierung ein breiteres leicht zugänglicheres Online-Angebot schaffen.
Im Zusammenspiel zwischen UrheberInnen, VerwerterInnen und KonsumentInnen gibt es eine Reihe von Problemen. Der rechtliche Rahmen sollte so ausgelegt sein, dass es zu einem fairen Interessenausgleichs zwischen KünstlerInnen, den VerwerterInnen und den KonsumentInnen kommt. Derzeit ist das nicht der Fall: Von der derzeitigen Regelung  des Urheberrechts profitieren lediglich die Verwertungsgesellschaften, KünstlerInnen und KonsumentInnen zählen zu den VerliererInnen. Nun kommt von der Kommission ein Vorschlag für eine Richtlinie, bei dem nicht rein die Geschäftsinteressen der Industrie und VerwerterInnen im Vordergrund stehen, sondern der Fokus auf der Stärkung von Rechten von UrheberInnen und KonsumentInnen liegt. Ein wichtiger Anfang.
Die Verwertungsgesellschaften
In der EU treten mehr als 250 Verwertungsgesellschaften auf: Die bekannteste und größte davon ist die deutsche GEMA, in Österreich die AKM. Die Gesellschaften verwerten die Urheberrechte ihrer Mitglieder und treiben Gebühren für das öffentliche Abspielen von zum Beispiel ihrer Musiktitel ein. Jährlich summiert sich dies nach EU-Angaben auf sechs Milliarden Euro. Ein großer Anteil der Einnahmen aber nicht zurück an die KünstlerInnen, sondern an die großen Verlage und Labels. Nach wie vor werden fast vierzig Prozent der von AKM, GEMA und anderen nationalen Agenturen eingenommenen Gelder an Verlage und Labels ausgeschüttet und nicht an die eigentlichen UrheberInnen. Bei den Einnahmen und der Verteilung der Gelder herrscht kaum Transparenz, die KünstlerInnen müssen oft sehr lange auf ihre Gelder warten und sind den Gesellschaften ausgeliefert. Zudem profitieren nur die großen KünstlerInnen: 65 Prozent der Gema-Ausschüttungen fließen an fünf Prozent der Mitglieder. Die Arbeitsweise von Verwertungsgesellschaften unterliegt bislang kaum gesetzlichen Regeln. „Zwar wird in einigen der geltenden Richtlinien zum Urheberrecht auf die Rechtewahrnehmung durch Verwertungsgesellschaften Bezug genommen, doch ist die eigentliche Funktionsweise der Verwertungsgesellschaften darin kein Thema“, heißt es im Kommissionstext.
Die neue Richtlinie
Die neue „Richtlinie über die kollektive Wahrnehmung von Urheber- und verwandten Schutzrechten und die Vergabe von Mehrgebietslizenzen für die Online-Nutzung von Rechten an Musikwerken im Binnenmarkt“ setzt deshalb da an, wo es notwendig ist. Mit der Auferlegung von strengen Regeln für Verwertungsgesellschaften, wie mehr Transparenz bei der Verwaltung  und den Einnahmen, schnellere und fairere Auszahlungen der Tantiemen an die Mitglieder durch Auszahlungsfristen, unabhängige Aufsichtsgremien, detaillierte Berichte über die Erlösquellen und die Verwendung der Mittel sowie mehr Information wird die Stellung der UrheberInnen gegenüber den Verwertungsgesellschaften gestärkt. Zusätzlich fordert die Richtlinie die EU Mitgliedsstaaten auf, das Recht der UrheberInnen auf freie Wahl einer Verwertungsgesellschaft gesetzlich zu verankern. KünstlerInnen soll es so ermöglicht werden, auch Gesellschaften zu wechseln.
Nach dem Vorschlag sollen Verwertungsgesellschaften die von ihnen vertretenen Rechte künftig auch EU-weit lizenzieren. Bislang gibt es keine einheitliche Lizenz für die online Bereitstellung von Musiktitel. Ein Anbieter braucht für die Bereitstellung des Downloads für jedes Mitgliedsland eine eigene Lizenz, was oft kompliziert ist und zu großen Verzögerungen führt. Der neue Richtlinien-Entwurf sieht Mehrgebietslizenzen vor, um die Online-Bereitstellung von Musikwerken innerhalb Europas länderübergreifend zu ermöglichen. Eine länderübergreifende Lizenz würde die Verbreitung von Musik über das Internet innerhalb Europa erleichtern  und verbesserten Zugang zu Online-Musik schaffen.
Wie geht es weiter?
Der Richtlinien-Entwurf über kollektive Rechtewahrnehmung und multi-territoriale Lizenzierung von Rechten an musikalischen Werken für Online-Nutzungen liegt nun dem Europaparlament zur ersten Lesung vor. Das Europäische Parlament berät über den Gesetzesvorschlag der Kommission und erarbeitet Abänderungsvorschläge. Danach geht der Parlaments-Standpunkt dem Rat der Europäischen Union zu. Bestätigt der Rat den Standpunkt des Parlaments, so ist das Verfahren beendet und das Gesetz tritt in Kraft. Stimmt der Rat dem Parlamentsentwurf nicht zu, wird der Standpunkt des Rates und der Kommission an das Parlament zur zweiten Lesung übermittelt. Bis das neue Gesetz erlassen ist, dürfte es – je nach Werdegang im parlamentarischen Prozess – noch bis zu zwei Jahren dauern.
Links und Informationen:

EU BürgerInnenpreis für "Passo dopo Passo"

Seit 2009 wird jedes Jahr der EU BürgerInnenpreis von einer Jury des EU Parlaments vergeben. Jeder und jede Abgeordnete kann dabei eine Person, Gruppe, Organisation oder ein Projekt nominieren und für den Preis einreichen. Prämiert werden soll außergewöhnliches Engagement für ein gegenseitiges Verständnis, Initiativen für grenzüberschreitende Zusammenarbeit und die praktische Anwendung der EU-Grundrechtscharta (Gastfreundschaft, Toleranz und Solidarität). Eingereicht wurden heuer 61 Projekte aus 19 Ländern, von denen die Jury rund um Martin Schulz (Parlamentspräsident) einige auswählte.

EU BürgerInnenpreis – die Medaille


Unter den GewinnerInnen des Jahres 2012 findet sich auch das von Joe Weidenholzer nominierte Projekt „Passo dopo Passo“ (italienisch: Schritt für Schritt). Eine Gruppe von Theaterleuten der Compania Il Melarancio um Gimmi Basilotta wanderte, logistisch unterstützt, Schritt für Schritt entlang der Bahnstrecke, auf der im Februar 1944 von den Nazis eine Gruppe von 26 Juden, die im Polizeigefängnis von Borgo inhaftiert waren, in das Vernichtungslager deportiert wurden. Über 70 mal, Etappe für Etappe, vom äußersten Westen Italiens, vom Piemont über die Lombardei, das Trentino, Tirol, Salzburg, Ober- und Niederösterreich, Mähren nach Schlesien wurde täglich um 8.00 vom jeweiligen Bahnhof losmarschiert. Bis nach Auschwitz. Unterwegs wurden an jedem Etappenziel symbolisch Birken gefplanzt.
Daran und an all die anderen nach Ausschwitz Deportierten will das Projekt erinnern – sich selbst und die Menschen, die sie auf dem Weg getroffen haben. „Sie machen das zu einem Zeitpunkt, wo die Erinnerung an das Vergangene in selbstgerechter Ritualisierung erstarrt, während gleichzeitig die Bedingungen dafür, dass sich Geschichte wiederholen kann wachsen“, begründet Joe Weidenholzer seine Nominierung des Projektes.

Klaus Baumgartner (links), SJ-Linz Vorsitzender, ging ein Stück des Weges mit.


Josef Weidenholzer verfolgte das Projekt „Passo dopo Passo“ schon auf Facebook, bevor die Gruppe in Linz Station machte. Die Idee einer laizistischen Pilgerreise begeisterte ihn sofort. Im Alten Schlachthof Wels hat er die Gruppe bei einem Begegnungsabend kennengelernt. Im November wird er wieder Besuch aus Piemont bekommen – wenn Passo dopo Passo in Brüssel den Bürgerpreis entgegen nehmen.
Link zum Projekt: http://www.viaggioadauschwitz.com/?lang=de

Weidenholzer: Bankprovisionen bei Kredit-, Spar- und Versicherungsverträgen abschaffen

Utl.: Schärfere Regeln für Versicherungen und Banken – Verbraucher werden Rechte bei Finanzprodukten vorenthalten
Wien (OTS/SK) – Der SPÖ-Europaabgeordnete Josef Weidenholzer begrüßt die von EU-Kommissar Michel Barnier in Straßburg vorgestellte Initiative zur Stärkung der Verbraucherrechte bei Finanzanlageprodukten und Versicherungsverträgen. „Tatsächlich gestehen Banken und Versicherungen den Verbrauchern und Verbraucherinnen immer noch nicht jene Rechte zu, die für eine partnerschaftliche Geschäftsbeziehung notwendig wären“, sagt Josef Weidenholzer, Mitglied im Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz des Europäischen Parlaments. ****
Die Informationspflicht wird von Banken und Versicherungen bewusst vernachlässigt, Konsumentinnen und Konsumenten werden unangemessen über Risiken informiert. Die Erhebung im Rahmen der Umsetzung der Verbraucherkredit-Richtlinie (sog. „Sweep“) hat zum Beispiel gezeigt, dass dem Verbraucher das Europäische Standardinformationsblatt (ESIS) teilweise erst unmittelbar vor bzw. bei der Unterschrift des Kreditvertrages übergeben bekamen, bei einer Bank sogar erst nach Vertragsunterzeichnung. Von rund 500 Websites von Finanzdienstleistern in Europa würden überhaupt nur rund 30 Prozent den Anforderungen für Verbraucherinnen und Verbraucher gerecht werden.
Deshalb begrüßt Weidenholzer zwar das Vorhaben der Kommission, dass Versicherungsmakler ihre Vergütungsmodelle offen legen sollen, als „ersten längst überfälligen Schritt zu mehr Transparenz“, meint aber, dass „Informationen alleine nicht ausreichen und es strengere Regeln und Vorgaben für Banken und Versicherungsmakler braucht“. „Wir brauchen hier eine grundlegende Verbesserung. Ich bin dafür, Provisionsmodelle für die Vermittlungstätigkeit bei Kreditgeschäften, Versicherungen oder Sparverträgen abzuschaffen. In Dänemark, Finnland und England ist das der Fall. Nur ein Verbot von Provisionen für die Vermittlungstätigkeit bei Kreditgeschäften in Europa würde die Fehlanreize beseitigen und die Konsumentenrechte in Europa wirklich stärken“, erläutert Weidenholzer. Weiters plädiert der SPÖ-Europaabgeordnete auch dafür, im Rahmen des vorgestellten Paketes auch für einen „Schadenersatzanspruch von Konsumentinnen und Konsumenten für Fehlinformationen gegenüber Banken und Kreditinstituten“ einzutreten.

ACTA-Abkommen abgelehnt

Am 4. Juli 2012 hat das Europäische Parlament das ACTA-Abkommen mit großer Mehrheit abgelehnt. Josef Weidenholzer begrüßt dieses Ergebnis da es für ihn „ein Lehrbeispiel für eine falsche und unprofessionelle Politik“ darstellt. Jetzt muss die Chance genutzt werden, die Diskussion rund um Urheberrechte und Datenschutz in eine progressive, dem digitalen Zeitalter entprechenden, Richtung zu lenken.
Die Rede im Wortlaut:
„ACTA ist vielmehr als ACTA. Es ist ein Lehrbeispiel für eine falsche und unprofessionelle Politik.
Dem legitimen Anliegen, die europäische Industrie vor Produktpiraterie zu schützen ist grundsätzlich zuzustimmen, da unser Wettbewerbsvorteil nicht in den niedrigen Lohn-Stückkosten liegt, sondern wissensbasiert ist.
Um das zu erreichen, hätte man allerdings auch China und Indien für ein solches Abkommen gewinnen müssen. Vor allem hätte es man nicht überfrachten dürfen und es zu einem Vehikel der Musikindustrie zu machen. Schon gar nicht aber ist es nachvollziehbar, dass Interprovider zu einer Art Hilfs-Sherif gemacht werden sollen.
Die Frage des Copyright ist zu wichtig, um im Weg eines Handelsabkommens geregelt zu werden. Intellektuelle und künstlerische Rechte müssen geschützt werden. Dazu bedarf es freilich einer differenzierten und eingehenden Diskussion, die auf der Höhe der Zeit ist. Genau das ist ACTA nicht.
Es war der Versuch, mit Methoden des 19.Jahrhunderts Probleme des 21.Jahrhunderts zu lösen.
Vor allem hat der zuständige Kommissar versagt, er hat am Parlament vorbei agiert, ganz im Stil einer veralteten Kabinettspolitik. Er hat die Bürgerinnen und Bürger unnötig verunsichert und damit einer zunehmenden Europaskepsis Vorschub geleistet. Das Parlament hat sich heute einmal mehr als die legitime Vertreterin der Bürgerinnen und Bürger Europas erwiesen.
Herr de Gucht sollte die Konsequenzen ziehen und von dem Amt zurücktreten, von dem er offensichtlich überfordert ist. Damit wäre der Weg frei für eine bürgerfreundliche Regelung der durch ACTA in den Mittelpunkt der öffentlichen Diskussion gerückten Themen.“